Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesregierung aufzufordern, eigenständige Maßnahmen gegen die erhebliche Verletzung der Menschenrechts- und Demokratieklausel durch die Republik Kuba im Rahmen des Abkommens über Politischen Dialog und Zusammenarbeit (PDCA) zwischen der EU und Kuba zu ergreifen und gleichzeitig partei- sowie regierungsunabhängige Menschenrechts- und Demokratiebewegungen der kubanischen Zivilgesellschaf im In- und Ausland zu fördern.
Begründung
Die kubanische Regierung unterdrückt systematisch die Menschenrechte und Grundfreiheiten ihrer Bürger. Besonders seit den Protesten vom 11. Juli 2021 wurden zahlreiche Menschen – darunter auch Minderjährige – ohne rechtsstaatliche Garantien verurteilt und inhaftiert, wobei einige infolge unmenschlicher Haftbedingungen bereits verstorben sind. Obwohl das kommunistische Regime Anfang dieses Jahres die Freilassung von 553 Gefangenen ankündigte, wurden tatsächlich nur 202 politische Häftlinge entlassen. Trotz ihrer Haftentlassung stehen sie weiterhin unter repressiven Bedingungen, bei denen ihnen jederzeit und willkürlich eine erneute Inhaftierung droht.
Bereits seit der Machtübernahme 1959 begeht das kommunistische Regime – trotz internationaler Kritik – massive Menschenrechtsverletzungen. Aufforderungen zur Demokratisierung Kubas werden ebenfalls ignoriert. Diese Defizite im Bereich der Menschenrechte wurden mehrfach – jedoch ohne Erfolg – im Menschenrechtsdialog im Rahmen des PDCA-Abkommens angesprochen, das seit 2017 in Kraft ist. Die fortbestehende Todesstrafe sowie eine der weltweit höchsten Inhaftierungsraten pro Einwohner unterstreichen diese Missstände. Grundrechte wie Meinungsfreiheit und politische Teilhabe sind massiv eingeschränkt, was klar im Widerspruch zu den wesentlichen Elementen des PDCA-Abkommens steht.
Die Bundesrepublik Deutschland kann als Vertragspartei eigenständig Maßnahmen gegen die erhebliche Verletzung der wesentlichen Elemente des PDCA-Abkommens ergreifen. Auch unter Beachtung der Gemeinsamen EU-Außen- und Sicherheitspolitik hat die Bundesregierung die Möglichkeit, eine Initiative zur Aussetzung der Anwendung gemäß Artikel 85 Abs. 3 Bst. b) des PDCA-Abkommens in Zusammenarbeit mit anderen EU-Partnern anzuführen. Eine von der Bundesrepublik angestrebte Mehrheit im EU-Rat für diese als letztes Mittel geltende Maßnahme ist überfällig und gerechtfertigt.
Außenpolitisch kann die Bundesregierung eigenständig Protestnoten an Kuba senden, einen bilateralen Menschenrechtsdialog einberufen, Reisehinweise verschärfen sowie öffentlich Stellung zu den systematischen Menschenrechtsverletzungen beziehen. Die Visapolitik – etwa für kubanische Regierungsvertreter und Personen, die in Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind – kann überprüft und verschärft werden. Gleichzeitig können Aufenthaltserlaubnisse für kubanische Dissidenten und ehemalige politische Gefangene gemäß § 22 AufenthG erteilt werden. Auch in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft kann die Bundesregierung die Zusammenarbeit kritisch hinterfragen.
In der Entwicklungszusammenarbeit und Exportpolitik sollte der Fokus stärker auf Menschenrechtsaspekte gelegt werden. Kooperationen mit staatlichen Institutionen können eingeschränkt und der Export von Technologien, die zur Unterdrückung der Bevölkerung missbraucht werden könnten, unterbunden werden. Stattdessen kann die Bundesregierung unabhängige Akteure der kubanischen Zivilgesellschaft im In- und Ausland fördern.