Text der Petition
Mit dieser Petition wird gefordert, die Rechtsgrundlage für die Feststellung rechtlicher Vaterschaft um Regelungen für biologische Väter zu erweitern, die durch Betrug ungewollt und ohne Mitspracherecht in die Vaterschaft gezwungen wurden. Eine biologische Vaterschaft soll nicht zwangsläufig zur rechtlichen Vaterschaft führen, wenn dem Vater durch die Mutter die Möglichkeit verwehrt wird, sich von Beginn an auf die neue Lebenssituation einzustellen.
Begründung
Mit der Befruchtung einer Eizelle wird der biologische Vater zu 50% mit Verantwortungen dem Kind gegenüber belegt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob er von der Kindesmutter über Verhütung belogen wurde oder ob er von seiner biologischen Vaterschaft erst Jahre nach der Geburt des Kindes erfährt. Frauen wird hier die Macht gegeben, den weiteren Verlauf des Lebens eines Mannes maßgeblich zu bestimmen, ohne dass dem Mann auch nur das Recht gegeben wird, seine Meinung einzubringen. Dies kann beim Mann zu erheblichen Schäden führen, sowohl psychisch als auch finanziell. Rechtlich wird argumentiert, dass die Eintragung als rechtlicher Vater der einzige Weg ist, das Kindeswohl zu sichern, obwohl von Kinderpsychologen belegt ist, dass dies nicht unbedingt der Fall ist. Zudem sollte es nicht zulässig sein, dass eine Frau einen Mann über Jahre in einem so wichtigen Thema belügen kann, und ihn dann vor die Wahl stellt zu zahlen oder Sorgerecht für ein Kind zu übernehmen, das er nie kennenlernen durfte und das nun einen tiefen Einschnitt in das vom Mann aufgebaute Leben darstellt. Die rechtliche Grundlage eines durch die Mutter absichtlich aus dem Leben des Kindes ausgeschlossenen Vaters darf nicht dieselbe sein wie die eines Vaters, der wissentlich und willentlich ein Kind zeugt und dieses dann verlässt.
Es wird Zeit, einen rechtlichen Weg zu finden, der Kinder absichert, ohne zugleich das Leben von betrogenen Vätern zu ruinieren und ihre Persönlichkeitsrechte zu übergehen.
Das nicht wegen dem männlichen Anteil, denn der biologische Vater ist immer auch der genetische Vater.
ABER:
Ein Kind kann heute 3 biologische (!) Mütter haben:
Die, von der die Zelle stammt,
die, von der der Zellkern stammt und
die Leihmutter, die das ganze Konstrukt ausgetragen hat.
Nur eine davon ist auch die "genetische" Mutter: Die, von der der Zellkern stammt.
Und damit es keine Verwechslungen gibt, sollten wir uns den Begriff „genetisch“ angewöhnen.
Das auch deshalb, weil die Frauenlobby und der Gesetzgeber in D sehr seltsam ticken:
• Dass in D die Leihmutter (z.B. als Anbieterin eines Geschäftes) die eigentliche rechtliche Mutter ist, ist mehr als befremdlich.
• Dass NIEMAND sich um die Genetik kümmert, ist ebenfalls sehr befremdlich.
Jede Mutter, die sich ein "Überraschungsei" einsetzen lässt und ein Kind zur Welt bringt, das nicht ihre Gene trägt, fühlt sich als vollständige Mutter, worauf der Staat Rücksicht nimmt. Man übernimmt der Befindlichkeit der "Leihmutter" und installiert sie als rechtliche Mutter. Was das Überraschungsei aber erbracht hat, erkennt man erst viel später. Denn niemand weiß, ob die Spenderin aus einer Infarktfamilie, einer Krebsfamilie, einer Familie mit psychischen Anomalien, etc. kommt.
Deshalb gibt es auch Samenspenderregister, aber KEINE Eizellenspenderinnenregister.
Verantwortlich werden nur Männer gemacht.
Bei Frauen reicht die Befindlichkeit.