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Diskussion zur Petition 179941

Abstammungsrecht

Erweiterung der Rechtsgrundlage für die Feststellung rechtlicher Vaterschaft um Regelungen für biologische Väter vom 03.04.2025

Diskussionszweig: Re: Abstammungsrecht - Erweiterung der Rechtsgrundlage für die Feststellung rechtlicher Vaterschaft um Regelungen für biologische Väter

Nutzer2415000 | 20.07.2025 - 18:04

Re: Abstammungsrecht - Erweiterung der Rechtsgrundlage für die Feststellung rechtlicher Vaterschaft um Regelungen für biologische Väter

Anzahl der Antworten: 0

Es wurde nicht realisiert, dass wir "biologisch" und "genetisch" unterscheiden müssen.
Das nicht wegen dem männlichen Anteil, denn der biologische Vater ist immer auch der genetische Vater.
ABER:
Ein Kind kann heute 3 biologische (!) Mütter haben:
Die, von der die Zelle stammt,
die, von der der Zellkern stammt und
die Leihmutter, die das ganze Konstrukt ausgetragen hat.
Nur eine davon ist auch die "genetische" Mutter: Die, von der der Zellkern stammt.
Und damit es keine Verwechslungen gibt, sollten wir uns den Begriff „genetisch“ angewöhnen.
Das auch deshalb, weil die Frauenlobby und der Gesetzgeber in D sehr seltsam ticken:
• Dass in D die Leihmutter (z.B. als Anbieterin eines Geschäftes) die eigentliche rechtliche Mutter ist, ist mehr als befremdlich.
• Dass NIEMAND sich um die Genetik kümmert, ist ebenfalls sehr befremdlich.
Jede Mutter, die sich ein "Überraschungsei" einsetzen lässt und ein Kind zur Welt bringt, das nicht ihre Gene trägt, fühlt sich als vollständige Mutter, worauf der Staat Rücksicht nimmt. Man übernimmt der Befindlichkeit der "Leihmutter" und installiert sie als rechtliche Mutter. Was das Überraschungsei aber erbracht hat, erkennt man erst viel später. Denn niemand weiß, ob die Spenderin aus einer Infarktfamilie, einer Krebsfamilie, einer Familie mit psychischen Anomalien, etc. kommt.
Deshalb gibt es auch Samenspenderregister, aber KEINE Eizellenspenderinnenregister.
Verantwortlich werden nur Männer gemacht.
Bei Frauen reicht die Befindlichkeit.
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