Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die militärischen Laufbahnen der Bundeswehr für Staatsangehörige der EU und ausgewählte Drittstaaten gemäß § 7 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz zu öffnen.
Begründung
Bereits 2017 befasste sich die Petition 73463 mit der Öffnung der Bundeswehr für qualifizierte ausländische Bewerberinnen und Bewerber, um den Nachwuchsproblemen entgegenzuwirken. Obwohl damals kein akuter parlamentarischer Handlungsbedarf gesehen wurde, haben sich die sicherheitspolitischen und demographischen Bedingungen seitdem maßgeblich verschärft und verlangen nach einer erneuten Bewertung.
Aktuelle Entwicklungen, insbesondere der völkerrechtswidrige Angriffskrieg gegen die Ukraine und die zunehmenden Herausforderungen durch hybride Bedrohungen, verdeutlichen, dass die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zukünftig nicht allein durch nationale Personalressourcen gewährleistet werden kann. Die verstärkte europäische Sicherheitskooperation und internationale Einsätze erfordern eine flexiblere Personalstrategie, welche Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten und ausgewählten Drittstaaten einschließt.
Zudem leidet Deutschland zunehmend unter einem erheblichen Fachkräftemangel, der nicht nur zivile, sondern auch militärische Fachbereiche betrifft. Eine Erweiterung der Rekrutierung auf qualifizierte Staatsangehörige der Europäischen Union und spezifisch definierte Drittstaaten könnte den bestehenden Engpass effektiv beheben und gleichzeitig die europäische Zusammenarbeit fördern.
Hierbei ist ausdrücklich keine Schaffung einer „Fremdenlegion“ angestrebt, sondern eine gezielte, transparente und rechtlich fundierte Integration internationaler Fachkräfte mit langfristiger Bindung an die Bundesrepublik Deutschland. Eine solche Integration könnte durch klare rechtliche Kriterien gewährleistet werden, etwa einer Mindestaufenthaltsdauer von mindestens drei Jahren, umfassenden Sicherheitsüberprüfungen gemäß Bundeszentralregistergesetz (BZRG) und Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie überprüfbarer Integrationsleistungen und Sprachkenntnisse.
Die Möglichkeit einer solchen Öffnung ist bereits teilweise im Bundesbeamtengesetz (§ 7 Abs. 1 BBG) angelegt, wonach Bürger der EU und einiger Drittstaaten grundsätzlich für Beamtenverhältnisse zugelassen sind. Eine analoge Anwendung auf militärische Laufbahnen der Bundeswehr könnte daher auf bestehenden rechtlichen Grundlagen erfolgen und mit angemessenen Anpassungen an das Soldatengesetz (SG) sowie das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) umgesetzt werden.
Rechtliche Herausforderungen wie Renten- und Versorgungsansprüche, Fragen der Loyalität gegenüber dem Herkunftsstaat und die klare Abgrenzung vom Begriff des „Söldners“ können durch sorgfältige Ausgestaltung und Abstimmung auf europäischer Ebene sowie bilaterale Vereinbarungen geregelt werden.
Vor diesem Hintergrund bittet diese Petition den Bundestag eindringlich, unter Beachtung der dargestellten rechtlichen Möglichkeiten und der sicherheitspolitischen Dringlichkeit zeitnah gesetzgeberische Schritte einzuleiten, um Deutschlands Verteidigungsfähigkeit nachhaltig und zukunftsfähig zu stärken.