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Petition 180053

Digitale Grundrechte

Grundrechtlicher Schutz digitaler Geräte im Grundgesetz vom 06.04.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, das Grundgesetz dahingehend zu ändern, dass digitale Endgeräte - insbesondere Smartphones und Laptops - unter besonderen verfassungsrechtlichen Schutz gestellt werden. Diese Geräte sind gleichzustellen mit dem Schutz der Wohnung (Artikel 13 GG), dem Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG) und der Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG).

Begründung

Insbesondere soll geregelt werden:
• Die Nutzung digitaler Geräte ist als Teil der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Kommunikationsfreiheit sowie der Informationsfreiheit anzuerkennen.
• Eine Beschlagnahmung, Vernichtung oder Entwendung digitaler Geräte ist nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips zulässig.
• Der Staat hat sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger jederzeit Zugang zu ihren digitalen Geräten behalten können, soweit dies für ihre private, berufliche oder gesellschaftliche Teilhabe erforderlich ist.

Begründung
Digitale Geräte wie Smartphones und Laptops sind für die Ausübung grundlegender Rechte im digitalen Zeitalter unerlässlich. Sie dienen:
• der privaten und beruflichen Kommunikation
• der Meinungsäußerung und dem Zugang zu Informationen
• der Organisation des Alltags (Kalender, Navigation, Gesundheitsdaten)
• dem digitalen Zahlungsverkehr und Identitätsnachweis (z. B. Zwei-Faktor-Authentifizierung, E-Government)
• der Arbeits- und Bildungsausübung (Homeoffice, Online-Lernen)
Ein Entzug oder die Zerstörung solcher Geräte hat für Betroffene oft gravierende Auswirkungen auf Beruf, soziale Integration, Sicherheit und Gesundheit.
Daher ist es geboten, dem veränderten gesellschaftlichen und technischen Kontext Rechnung zu tragen und digitale Endgeräte als grundrechtlich geschützte Lebensrealität anzuerkennen.

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