Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 180446

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Verbot sogenannter Hardcore-Pornos vom 18.04.2025

Diskussionszweig: Re: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Verbot sogenannter Hardcore-Pornos

Nutzer1634221 | 08.06.2025 - 14:01

Re: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Verbot sogenannter Hardcore-Pornos

Anzahl der Antworten: 1

Die Petition fordert ein Verbot sogenannter „Hardcore-Pornos“, bleibt jedoch in ihrer Begründung äußerst vage und inhaltlich unzureichend. Ein solch weitreichender Eingriff in die persönliche Freiheit und Mediennutzung erfordert eine fundierte, differenzierte Auseinandersetzung – diese fehlt hier in entscheidenden Punkten.

Zum einen wird in der Petition keine rechtssichere oder auch nur nachvollziehbare Definition des Begriffs „Hardcore-Porno“ geliefert. Der Begriff ist weder juristisch eindeutig bestimmt, noch wird klar gemacht, wo genau die Grenze zwischen legaler Darstellung sexueller Handlungen und angeblicher „Misshandlung“ verlaufen soll. Pauschale Aussagen wie „teilweise kaum von Misshandlung zu unterscheiden“ bleiben rein subjektiv und entbehren einer konkreten Analyse oder Bezugnahme auf bestehende gesetzliche Regelungen, etwa zum Jugendschutz oder zur Strafbarkeit von Gewaltdarstellungen.

Zum anderen existieren bereits klare gesetzliche Vorgaben in Deutschland, die den Schutz vor tatsächlicher Misshandlung oder menschenverachtenden Inhalten im Bereich pornografischer Medien gewährleisten. Inhalte, die reale Gewalt, Zwang oder Erniedrigung zeigen oder verherrlichen, sind schon heute nach § 184 StGB sowie durch medienrechtliche Vorschriften verboten. Ein generelles Verbot von „harten Pornos“ würde daher nicht nur in ein bestehendes, funktionierendes Regelwerk eingreifen, sondern auch Gefahr laufen, erwachsenen Menschen unangemessen in ihre persönliche Entscheidungsfreiheit und Mediennutzung einzugreifen.

Darüber hinaus bleibt unklar, wie ein solches Verbot praktisch umsetzbar wäre, ohne massive Probleme in der Abgrenzung, Kontrolle und Durchsetzung zu erzeugen. Die Petition wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.

Ein sachlicher Diskurs über ethische Grenzen und Schutzrechte im Bereich sexueller Darstellungen ist legitim und notwendig – doch diese Petition liefert dafür keine tragfähige Grundlage. Ein Verbot ohne klare Definition, fundierte Begründung und realistische Umsetzbarkeit ist weder zielführend noch verhältnismäßig.
6 Personen finden diesen Beitrag hilfreich