Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass das Arbeitnehmererfindungsgesetz auch für Injobber bzw. Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II gelten soll.
Begründung
Gültigkeit des Arbeitnehmererfindungsgesetz ( ArbNEerfG) auch für Injobber.
Allgemein gilt das ArbNEerfG für alle Erfindungen eines Arbeitnehmers, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind, und, wenn die Schutzfähigkeit nicht gegeben ist, für technische Verbesserungsvorschläge.
Das Gesetz gilt aber nicht für InJobber, da hier kein ordentliches Arbeitsverhältnis besteht. Trotzdem werden InJobber durchaus 3 Jahre in einem Betrieb beschäftigt. Da diese sogenannten Teilnehmer*rinnen aus unterschiedlichsten Vita in die Beschäftigung kommen, sind die jeweiligen Erfahrungen und Sichtweisen vom Main-Stream zu unterscheiden. Vergleichbar mit Lösungskonzepten aus der Wirtschaft, intellektuelle Stagnation durch Quereinsteiger aufzulösen.
Da die InJobber in der Beschäftigung auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet werden sollen, wäre es für die Aufgabe nur zielführend, hier das ArbNEerfG auch auf diesen Bereich zu erweitern.
Somit bitte ich den Deutschen Bundestag, das ArbNEerfG auch auf diesen Bereich der Arbeitsgelegenheiten (AGH-Stellen) zu erweitern.