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Petition 180643

Grundrechte (allgemein)

Schaffung eines einklagbaren Grundrechts auf Wohnen vom 24.04.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird die Schaffung eines einklagbaren Grundrechts auf Wohnen gefordert. Das Grundgesetz soll um den folgenden Artikel ergänzt werden:
"Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Der Staat ist verpflichtet, diesem Recht durch geeignete Maßnahmen Rechnung zu tragen. In Notlagen ist eine menschenwürdige Unterkunft sicherzustellen."

Begründung

Über 500.000 Menschen in Deutschland haben keine eigene Wohnung – trotz Sozialstaat und Arbeitsmarkt. Viele schlafen auf der Straße, obwohl sie arbeiten, Rente bekommen oder krank sind.
Tiere haben gesetzlich Anspruch auf geschützten Raum – Menschen nicht. Das widerspricht dem Geist des Grundgesetzes.

Wohnen ist Voraussetzung für Menschenwürde, Gesundheit, Teilhabe und Arbeit.
Ein einklagbares Wohnrecht konkretisiert das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) und schützt die Menschenwürde (Art. 1 GG). Es entspricht internationalen Verträgen wie dem UN-Sozialpakt (Art. 11) oder der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Art. 25).

Oft heißt es: „Das ist zu teuer.“ Doch das ist ein politisches Argument, kein sachliches.
Deutschland mobilisiert jährlich Milliarden für andere Zwecke – von Rüstung über Konzerne bis zur Infrastruktur. Das Problem ist nicht das Geld – sondern die Prioritäten.

Wohnen nützt allen:

Wer wohnen kann, kann arbeiten, konsumieren, Steuern zahlen

Sichere Unterkünfte verhindern Krankheiten, Notfalleinsätze, Sucht und Gewalt

Obdachlosigkeit verursacht hohe Folgekosten – Wohnen senkt sie


Wir fordern:

1. Ein Grundrecht auf Wohnen im Grundgesetz

2. Recht auf menschenwürdige Notunterkunft

3. Förderprogramme für sozialen und gemeinnützigen Wohnraum


Kein Mensch sollte frieren, während Wohnungen leer stehen.
Ein Wohnrecht ist keine Belastung – es ist die Grundlage für soziale Stabilität und wirtschaftlichen Zusammenhalt.

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