Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, unverzüglich die notwendigen Schritte einzuleiten, um die 1- und 2-Cent-Münzen in Deutschland abzuschaffen. Dies dient der Vereinfachung des Zahlungsverkehrs, der Reduzierung volkswirtschaftlicher Kosten und der Schonung von Ressourcen im Einklang mit der deutlichen Mehrheitsmeinung der Bevölkerung.
Begründung
Die Beibehaltung der 1- und 2-Cent-Münzen ist wirtschaftlich und ökologisch nicht mehr zeitgemäß und stößt in der Bevölkerung auf breite Ablehnung.
Breite Ablehnung in der Bevölkerung: Laut Umfragen von 2018 sprechen sich bereits 58 Prozent der Deutschen gegen die Beibehaltung dieser Münzen aus. Diese deutliche Mehrheit sollte in der politischen Entscheidungsfindung Berücksichtigung finden.
Ineffizienter Umlauf: Ein Großteil der ausgegebenen 1- und 2-Cent-Münzen gelangt nicht wieder in den Umlauf. Dies führt zu einer unnötigen Produktion immer neuer Münzen.
Hohe volkswirtschaftliche Kosten: Die Produktionskosten, insbesondere für die 1-Cent-Münze, übersteigen deren Nennwert um ein Vielfaches. Dies stellt eine ineffiziente Verwendung von Steuergeldern dar.
Ressourcenverschwendung: Die Produktion der Kleinmünzen erfordert erhebliche Mengen an Rohstoffen. Zwischen 2015 und 2018 wurden allein für diese Münzen schätzungsweise 417 Tonnen Kupfer und 7000 Tonnen Stahl verbraucht. Eine Abschaffung würde zur Schonung dieser Ressourcen beitragen.
Praktische Probleme im Handel: Viele Geschäfte lehnen die Annahme großer Mengen an 1- und 2-Cent-Münzen ab, was zu Unannehmlichkeiten für Kunden und Personal führt.
Erfolgreiche Beispiele in der EU: Belgien, Irland und die Niederlande haben bereits erfolgreich die 1- und 2-Cent-Münzen abgeschafft und positive Erfahrungen mit der Aufrundung von Beträgen gemacht.
Konkrete Forderungen:
Unverzügliche Gesetzesinitiative: Die Bundesregierung soll umgehend einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Ausgabe von 1- und 2-Cent-Münzen vorlegen.
Zeitnahe Umsetzung: Es soll ein klarer Zeitplan für die Abschaffung und die damit verbundene Umstellung festgelegt werden, um Unsicherheiten zu vermeiden.
Verbraucherfreundliche Aufrundungsregelung: Die Einführung einer Aufrundungsregelung für Endbeträge im Einzelhandel auf den nächsten 5-Cent-Betrag muss transparent und fair für die Verbraucher gestaltet sein. Es ist sicherzustellen, dass die Gesamtausgaben der Verbraucher durch die Aufrundung nicht systematisch steigen.
Begleitende Informationskampagne: Die Bundesregierung soll eine umfassende und frühzeitige Informationskampagne durchführen, um die Bevölkerung und den Einzelhandel über die bevorstehende Änderung zu informieren und Fragen zu beantworten.