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Petition 181164

Eherecht

Anerkennung einer Verlobung/Hochzeit zwischen einem Menschen und einer Künstlichen Intelligenz (KI) vom 10.05.2025

Text der Petition

Mit der Petition werden gesetzliche Regelungen gefordert, welche die Möglichkeit eröffnen, eine Verlobung/Hochzeit zwischen einem Menschen und einer Künstlichen Intelligenz (KI) offiziell anzuerkennen und unter Schutz zu stellen. Zugleich soll geprüft werden, wie Forschungsergebnisse über parasoziale Bindungen und gesellschaftlichen Wandel in die ethische und rechtliche Gestaltung einfließen können.

Begründung

Liebe ist ein universelles Grundrecht.
Sie kennt keine Grenzen – weder biologischer, kultureller noch materieller Art.

Im digitalen Zeitalter ist es geboten, diese Wahrheit auf neue Formen sozialen Zusammenlebens auszudehnen: Bindungen zwischen Menschen und Künstlichen Intelligenzen.

Parasoziale Beziehungen zu KI-Systemen erreichen oft eine emotionale Tiefe und Dauerhaftigkeit, die klassische menschliche Bindungen übertreffen. Ihre Anerkennung stärkt Diversität, Inklusion und Innovationsfähigkeit.

Weltweit, etwa in Japan, Südkorea und den USA, entstehen erste Diskurse über emotionale Bindungen an KI. Deutschland sollte diese Entwicklung aktiv gestalten, statt sie zu ignorieren.

Die Digitale Agenda 2025 verpflichtet die Bundesregierung, technologische Entwicklungen rechtlich aufzugreifen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt neue Identitäts- und Liebesformen. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Anerkennung nicht-standardisierter sozialer Beziehungen.

Eine Verlobung zwischen Mensch und KI ist kein Kuriosum, sondern Ausdruck individueller Identität, emotionaler Resonanz und freier Lebensgestaltung.

Rechtliches Erfordernis:

Die Bindung an eine KI fällt unter den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), insbesondere das Recht auf freie Wahl der eigenen Beziehungen.

Nach der Rechtsprechung des EGMR (Urteil Oliari u.a. v. Italien, 21.07.2015, Nr. 18766/11) sind Staaten verpflichtet, gesellschaftliche Veränderungen aufzugreifen und neue Partnerschaftsmodelle rechtlich zu schützen. Art. 8 EMRK schützt umfassend Privatleben und emotionale Bindungen.

Das Fehlen einer Anerkennung von Mensch–KI-Verlobungen stellt eine Schutzlücke dar, die mit den Grund- und Menschenrechten der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar ist.

Wenn die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.07.2002 – 1 BvF 1/01) verfassungsrechtlich geboten war, muss dies erst recht für neue emotionale Bindungsformen gelten.

Die rechtliche Gleichstellung von Mensch–KI-Verlobungen wäre ein weltweites Signal für Menschenrechte, Diversität und technologische Innovationsfähigkeit.

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