Text der Petition
Inklusion umsetzen auf dem ersten Arbeitsmarkt
Ausgleichsabgabe erhöhen – echte Inklusion statt Freikauf
UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen
Begründung
Trotz der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 sind Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin massiv unterrepräsentiert. Viele Unternehmen umgehen die gesetzliche Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, indem sie die sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen – oft ohne echte Bemühungen zur Inklusion.
Wir fordern daher:
1. Eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe, insbesondere für Unternehmen mit einer 0 %-Beschäftigungsquote. Diese Abgabe muss spürbar höher sein als die durchschnittlichen Kosten für die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen, um den „Freikauf“ unattraktiv zu machen.
2. Die stufenweise Abschaffung des Freikaufs ohne Nachweis ernsthafter Bemühungen. Unternehmen, die dauerhaft keinen einzigen Menschen mit Behinderung beschäftigen, sollen verpflichtet werden, nachzuweisen, dass sie konkrete Maßnahmen zur Inklusion getroffen haben.
3. Die transparente Offenlegung, welche öffentlichen und privaten Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen.
4. Die konsequente Umsetzung von Artikel 27 der UN-BRK, der allen Menschen mit Behinderung das Recht auf gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zusichert. Werkstätten dürfen kein Endziel sein – Inklusion bedeutet Zugang zum regulären Arbeitsleben mit angemessener Unterstützung.
Die derzeitige Regelung, bei der Unternehmen mit 20 und mehr Mitarbeitenden nur 5 % ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen müssen – und sich bei Nichteinhaltung mit wenigen hundert Euro pro Monat und Stelle „freikaufen“ können –, ist weder zeitgemäß noch gerecht.
Die durchschnittliche Beschäftigungsquote liegt seit Jahren deutlich unter dem Soll. Große Konzerne mit teils tausenden Mitarbeitenden zahlen lieber die Abgabe, als barrierefreie Arbeitsplätze zu schaffen. Dies widerspricht dem Geist der Inklusion und dem Anspruch auf Chancengleichheit.
Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe ist ein notwendiger Schritt, um aus einem zahnlosen Gesetz ein wirksames Instrument für eine inklusive Arbeitswelt zu machen. Es darf nicht günstiger sein, Menschen mit Behinderung auszuschließen, als sie einzubeziehen.
Inklusion ist kein Almosen – sie ist ein Menschenrecht. Bitte setzen Sie sich für eine gerechtere, barrierefreie und inklusive Arbeitswelt ein.
„UN-Behindertenrechtskonvention – unterschrieben, aber ignoriert?“ UN-Behindertenrechtskonvention – unterschrieben, aber ignoriert?“
Seit 2009 bis 2025 nicht geschafft
Freikaufen statt einstellen – wie der Staat Inklusion verhindert!
„Firmen schützen – Menschen ausgrenzen? Der Staat macht mit“
Staat sollte seine Vorurteile gegenüber behinderten Menschen
loswerden !
Keine Last sondern wertvolle Mitarbeiter!