Text der Petition
Mit der Petition wird die Schaffung einer unabhängigen und effektiven Aufsicht über Insolvenzverwalter gefordert.
Begründung
Insolvenzverwalter verwalten fremdes Vermögen in einer treuhänderischen Sonderstellung, unterliegen aber bislang keiner wirksamen Aufsicht.
Die disziplinarische Kontrolle durch Berufsorganisationen wie die Rechtsanwaltskammer ist ausgeschlossen.
Die Überwachung durch die Insolvenzgerichte gemäß § 58 der Insolvenzordnung (InsO) ist häufig unzureichend, da die Gerichte personell und sachlich überlastet sind.
Dies führt zu einem erheblichen Schutzdefizit für Gläubiger und Schuldner. Pflichtverletzungen, Missbrauch und wirtschaftliche Schäden können nicht wirksam verhindert oder sanktioniert werden. Das Vertrauen in das Insolvenzverfahren wird dadurch schwer beschädigt.
Aus dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes) ergibt sich die Verpflichtung des Staates, eine effektive Kontrolle über Akteure mit hoheitlich geprägter Verantwortung sicherzustellen.
Ich rege deshalb an:
Die Schaffung einer eigenständigen Aufsichtsbehörde für Insolvenzverwalter.
Die Einführung gesetzlicher Standards für Berufsausübung, Berichtspflichten und Prüfverfahren
Die Etablierung eines öffentlichen Beschwerdesystem mit transparenter Dokumentation
Nur durch eine wirksame Aufsicht können der Rechtsstaat gestärkt, Vermögenswerte geschützt und Missstände in Insolvenzverfahren wirksam bekämpft werden.
Ich habe erlebt, wie Insolvenzverwalter ohne wirksame Kontrolle über Vermögen verfügen und wie Betroffene ohne ausreichenden Rechtsschutz bleiben. Die fehlende unabhängige Aufsicht führt zu Vertrauensverlust und ermöglicht Missbrauch. Ich setze mich daher für eine Reform ein, die Gläubiger und Schuldner besser schützt und die Integrität des Insolvenzverfahrens sichert.