Text der Petition
Mit der Petition wird die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf die Höhe der BBG in der Rentenversicherung (RV) angeregt.
Begründung
Der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) droht im Jahr 2025 eine Finanzierungslücke von über 13 Milliarden Euro.
Zitat: „Gesetzlich Krankenversicherte müssen nächstes Jahr mit höheren Beiträgen rechnen. …
Die Beiträge von Beschäftigten und Arbeitgebern zur gesetzlichen Krankenversicherung könnten 2025 deutlich steigen. Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht für 2025 von einer Finanzierungslücke in einer Größenordnung von 13,8 Milliarden Euro aus und empfiehlt daher eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,8 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent.“
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/krankenversicherungen-finanzierung-beitraege-100.html
Es bietet sich mit Blick auf die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung an, die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV (ab 2025: 66.150 Euro jährlich) anzuheben und an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (RV, ab 2025: 96.600 Euro jährlich) anzupassen.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV bewirkt aktuell, dass der Teil der Einnahmen, der die Grenze von 66.150 Euro übersteigt, für die Beitragsberechnung außer Betracht bleibt. Bezieher höherer Einkommen werden somit privilegiert und von höheren Beitragszahlungen verschont. Dafür gibt es keinen zwingenden Grund. Es gibt vor allem auch keinen zwingenden Grund, in der GKV und in der RV unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen anzulegen.
Vor diesem Hintergrund werden folgende Forderungen an die Bundesregierung bzw. den Gesetzgeber herangetragen:
1.)
Arbeitnehmer mit höherem Einkommen sollten stärker an der Finanzierung der GKV beteiligt werden, orientiert an dem Grundsatz: „Starke Schultern sollen im Sinne sozialer Verantwortung mehr tragen“
2.)
Beseitigung der Privilegierung und Einbeziehung der sozial leistungsfähigeren Einkommensgruppe zwischen aktuell 66.150 Euro und 96.600 Euro Jahreseinkommen in die vollständige prozentuale Beitragserhebung der GKV
3.)
Schrittweise Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der GKV bis zum 01.01.28 in drei Schritten auf die Höhe der BBG in der RV