Text der Petition
Mit der Petition wird eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs dahingehend gefordert, dass die Einräumung eines dinglichen Wohnrechts widerrufen oder dieses angepasst werden kann.
Begründung
Daher wird vorgeschlagen:
Die Einführung von gesetzlich vorgesehenen Widerrufs- oder Anpassungsklauseln bei:
dauerhafter Unbewohnbarkeit der Immobilie,
Pflegebedürftigkeit des Berechtigten,
wirtschaftlicher Unzumutbarkeit für den Eigentümer,
Die Möglichkeit einer automatischen Beendigung oder Abgeltung des Wohnrechts in besonderen Härtefällen,
Die Erleichterung von Löschungen bei faktischer Gegenstandslosigkeit des Wohnrechts (z. B. nach Totalverlust der Immobilie),
Die Option, Wohnrechte standardmäßig befristet einzurichten, mit Verlängerungs- oder Anpassungsoption.
Diese Reform würde das berechtigte Schutzinteresse der Wohnrechtsinhaber weiterhin wahren, aber gleichzeitig die Rechte der Eigentümer in angemessenem Umfang stärken und die Handhabbarkeit des Rechts deutlich verbessern.
Der derzeitige § 1093 BGB stammt in seiner Struktur aus einer Zeit, in der Immobilieneigentum innerhalb von Familien weitergegeben wurde und die Nutzungsrechte der übertragenden Generation durch ein lebenslanges Wohnrecht gesichert wurden. Dieses Modell ist in der heutigen Gesellschaft jedoch vielfach überholt. Die aktuellen Regelungen führen zunehmend zu rechtlichen, praktischen und wirtschaftlichen Problemen für Eigentümer und Rechtsnachfolger.
Insbesondere:
Der Eigentümer verliert durch das dingliche Wohnrecht faktisch die Verfügungsmacht über seine Immobilie, obwohl er weiterhin alle Lasten trägt.
Eine Kündigung oder Beendigung des Wohnrechts ist rechtlich nahezu unmöglich – selbst bei Zerstörung der Immobilie, Pflegebedürftigkeit oder langfristiger Nichtnutzung.
Das Wohnrecht ist nicht automatisch befristet oder an veränderliche Umstände angepasst. Dadurch wird der Eigentümer dauerhaft belastet – auch dann, wenn das Wohnrecht faktisch nicht mehr ausgeübt werden kann.
Eine wirtschaftliche Nutzung oder Veräußerung der Immobilie ist durch das Wohnrecht stark eingeschränkt oder unmöglich.
Diese Regelung ist weder verhältnismäßig noch entspricht sie modernen Lebenswirklichkeiten. Die starre Gesetzeslage erzeugt dauerhafte rechtliche Blockaden, wirtschaftlichen Schaden und familiäre Konflikte.