Text der Petition
Gleichstellung aller Assistenzhunde bei der gesetzlichen Anerkennung und Prüfung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Assistenzhunde – unabhängig von ihrer Spezialisierung – rechtlich gleichgestellt werden und einheitliche, bundeseinheitlich geregelte Prüfverfahren zur Anerkennung erhalten. Es soll ermöglicht werden, dass auch andere Assistenzhundearten neben Blindenführhunden eine anerkannte Abschlussprüfung ablegen und damit rechtlich gleichgestellt genutzt werden können.
Begründung
Derzeit können ausschließlich Blindenführhunde eine gesetzlich anerkannte Abschlussprüfung ablegen, wodurch ihre Eignung nachgewiesen und eine offizielle Anerkennung nach § 12e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ermöglicht wird. Andere Arten von Assistenzhunden – wie Signalhunde, Epilepsiewarnhunde, Mobilitätsassistenzhunde oder Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)-Assistenzhunde – haben diese Möglichkeit aktuell nicht mehr.
Die bis zum 30. Juni 2024 geltende Übergangsregelung erlaubte es Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften, ihre Ausbildung mit anschließender Abschlussprüfung noch anzuerkennen. Seit Ablauf dieser Frist ist es für alle Assistenzhundearten außer Blindenführhunden nicht mehr möglich, eine gesetzlich anerkannte Prüfung abzulegen – und damit auch keine offizielle Anerkennung zu erlangen. Das bedeutet: Betroffene Menschen haben keine Möglichkeit mehr, ihre Assistenzhunde rechtssicher im Alltag einzusetzen – selbst wenn diese vollumfänglich ausgebildet sind.
Diese faktische Gesetzeslücke führt zu einer strukturellen Benachteiligung vieler Menschen mit Behinderungen. Sie widerspricht dem Gleichstellungsgebot nach Artikel 3 Grundgesetz und den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention.
Daher ist eine gesetzlich klar geregelte, diskriminierungsfreie Anerkennung aller Assistenzhundearten – inklusive bundeseinheitlicher Prüfverfahren und Zulassungsstellen – dringend erforderlich, um Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe für alle Betroffenen sicherzustellen.