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Petition 182042

Digitale Grundrechte

Grundrecht auf Zugang zu Künstlicher Intelligenz vom 02.06.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird ein Grundrecht auf Zugang zu Künstlicher Intelligenz und die Einführung eines "Künstliche-Intelligenz-Gesetzes (KIG)" zur staatlich garantierten Grundversorgung mit Künstlicher Intelligenz gefordert.

Begründung

Der technologische Fortschritt im Bereich Künstlicher Intelligenz hat bereits heute weitreichende Auswirkungen auf Bildung, Arbeitswelt, Kreativwirtschaft, Kommunikation, Gesundheitsversorgung und gesellschaftliche Teilhabe. Hochentwickelte KI-Modelle ermöglichen deutliche Produktivitätssteigerungen, besseren Informationszugang und erhebliche Effizienzvorteile – vor allem im beruflichen und akademischen Kontext. Derzeit sind viele dieser fortschrittlichen Anwendungen jedoch nur gegen hohe monatliche Gebühren nutzbar. Wer sich diese leisten kann, verschafft sich klare Vorteile gegenüber jenen, die auf kostenfreie, meist funktional eingeschränkte Angebote angewiesen sind. Es droht eine digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft, in der Zugang zu KI über Bildungserfolg, berufliche Chancen und soziale Teilhabe entscheidet. In Deutschland sind zentrale Infrastrukturen bereits gesetzlich geschützt – zum Beispiel Telekommunikation durch das TKG, Strom und Gas durch das EnWG, Trinkwasser durch die TrinkwV, sowie Bildung, öffentlicher Verkehr und digitale Grundversorgung durch weitere Gesetze und Strategien. Diese gelten als kritisch für das Gemeinwohl und unterliegen staatlicher Regulierung. Künstliche Intelligenz entwickelt sich mit vergleichbarer Relevanz. Daher fordern wir den Bundestag auf, ein Künstliche-Intelligenz-Gesetz (KIG) zu entwickeln. Dieses soll erstens den diskriminierungsfreien Zugang zu leistungsfähiger KI als digitale Grundversorgung festschreiben. Zweitens sollen Mindeststandards für öffentlich zugängliche KI-Dienste wie Sprachmodelle, Bilderzeugung, Datenanalyse und Assistenzsysteme definiert werden. Drittens sind wirksame Regeln gegen die Monopolbildung einzelner privatwirtschaftlicher Anbieter erforderlich. Viertens soll der Staat geförderte oder bereitgestellte KI-Basismodelle als Teil der öffentlichen Infrastruktur entwickeln – etwa nach dem Vorbild öffentlich-rechtlicher Medien oder Open-Source-Initiativen. Darüber hinaus fordern wir, dass der Zugang zu KI in Bildung, Forschung, öffentlicher Verwaltung, Justiz und sozialen Einrichtungen kostenlos oder stark vergünstigt ermöglicht wird. So wird verhindert, dass KI zur neuen sozialen Schranke wird. Stattdessen kann sie demokratische Innovation, soziale Gerechtigkeit und faire Teilhabe fördern – im Sinne des Grundgesetzes (Art. 1, 3, 20, 87 GG) und des Sozialstaatsprinzips.

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