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Petition 182072

Führerscheinwesen

Keine automatische Anordnung einer MPU oder Zweifeln an der Fahreignung aufgrund ärztlich verordneter Medikation bei ADHS vom 02.06.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die Einnahme ärztlich verordneter ADHS-Medikamente nicht mehr automatisch zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung oder Zweifeln an der Fahreignung führt. § 46 Fahrerlaubnis-Verordnung soll klarstellen, dass eine Medikation bei ADHS keine Fahreignungszweifel begründet, solange keine Ausfallerscheinungen oder Hinweise auf Missbrauch vorliegen.

Begründung

In Deutschland kommt es zunehmend vor, dass Personen mit der Diagnose ADHS, die Medikamente legal und ärztlich verordnet einnehmen, bei Verkehrskontrollen in eine rechtliche Grauzone geraten. Obwohl kein Fehlverhalten vorliegt, werden sie durch eine routinemäßige Blutentnahme und die Weitergabe der Daten an die Führerscheinstelle mit erheblichen Konsequenzen konfrontiert: ärztliche Gutachten, MPU-Anordnungen oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis – trotz legaler Medikation.

Die zugrunde liegende gesetzliche Grundlage – insbesondere § 46 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – ermöglicht den Führerscheinstellen, bei "Zweifeln an der Fahreignung" Gutachten einzufordern. In der Praxis wird die bloße Erwähnung eines Stimulanzien-Medikaments ohne tatsächliche Hinweise auf Fahruntüchtigkeit oft schon als Anlass genommen, solche Zweifel anzunehmen.

Das führt zu einer diskriminierenden Praxis gegenüber chronisch kranken Menschen, insbesondere ADHS-Patientinnen und Patienten. Viele sind beruflich, familiär oder gesundheitlich auf den Führerschein angewiesen. Sie verhalten sich gesetzestreu, nehmen ihre Medikamente verantwortungsvoll ein und stellen keine Gefahr im Straßenverkehr dar – werden aber dennoch behandelt, als hätten sie Drogen konsumiert.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist mit einem erheblichen organisatorischen, psychischen und finanziellen Aufwand verbunden (Kosten zwischen 500–1.200 €). Die reine Medikation rechtfertigt eine solche Maßnahme nicht – insbesondere dann nicht, wenn keine Ausfallerscheinungen vorlagen und keine Hinweise auf Missbrauch bestehen.

Diese Praxis widerspricht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG). Sie kriminalisiert legal behandelnde Menschen mit einer ärztlich anerkannten Diagnose und benachteiligt sie im Alltag massiv.

Ziel dieser Petition ist daher eine gesetzliche Klarstellung, dass die Einnahme von ADHS-Medikamenten unter ärztlicher Aufsicht nicht automatisch Fahreignungszweifel begründet. Die Fahrerlaubnisverordnung muss entsprechend ergänzt werden. Zudem ist eine Sensibilisierung von Polizei, Führerscheinstellen und Verkehrsbehörden notwendig, um den Umgang mit dieser Patientengruppe rechtssicher und diskriminierungsfrei zu gestalten.

Nur durch eine klare gesetzliche Regelung lässt sich verhindern, dass Betroffene willkürlich in Verfahren gezwungen werden, die weder medizinisch noch verfassungsrechtlich gerechtfertigt sind. Die gesetzestreue und verantwortungsvolle Behandlung einer neurologischen Erkrankung darf nicht zur Gefahr für die Fahrerlaubnis werden.

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