Text der Petition
Mit der Petition wird eine gesetzliche Regelung gefordert, nach der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei Kündigungen während der Probezeit verpflichtet sind, vor der schriftlichen Kündigung eine persönliche oder schriftliche Begründung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitzuteilen. Diese Begründungspflicht soll dem jeweils anderen Teil Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor die Kündigung rechtswirksam ausgesprochen wird.
Begründung
Nach aktueller Rechtslage (§ 622 BGB) können Arbeitsverhältnisse während der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Diese Praxis führt jedoch häufig zu Unsicherheit, Frustration und dem Verlust von Entwicklungsmöglichkeiten – auf beiden Seiten.
In vielen Fällen wird von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erwartet, die verbleibenden zwei Wochen der Kündigungsfrist während der Probezeit weiterzuarbeiten. Eine vorangehende offene Kommunikation über die Gründe der Kündigung kann in solchen Situationen entscheidend dazu beitragen, einen respektvollen und konfliktfreien Abschluss des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen.
Beide Seiten haben so die Chance, mit Klarheit und gegenseitigem Verständnis auseinanderzugehen – ein sauberer Schlussstrich, der Spannungen reduziert und professionelles Verhalten aufrechterhält.
Diese Art des Abschlusses wirkt sich zudem sowohl fachlich als auch psychisch positiv auf zukünftige Arbeitsverhältnisse aus, da sie eine konstruktive Haltung, Konfliktfähigkeit und Reflexionsvermögen fördert – Eigenschaften, die in der modernen Arbeitswelt zunehmend geschätzt werden.
Die Probezeit ist eine sensible Phase, in der sich die Grundlagen für eine langfristige Zusammenarbeit oder einen respektvollen Abschluss entwickeln. In dieser Zeit entstehen Bindungen, Eindrücke und Erwartungen – und somit auch eine Verantwortung.
Ein gesetzlicher Rahmen, der die Pflicht zur Kommunikation vor der Kündigung vorsieht, entspricht einer modernen Arbeitswelt, die auf Transparenz, Respekt und Entwicklung ausgerichtet ist.
Die Entscheidung zur Kündigung darf nicht hinter einem Schweigen versteckt werden.
Wir sind als Gesellschaft erwachsen genug, unsere Entscheidungen zu begründen und in den Dialog zu treten.