Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, das Bundesbesoldungs- und Versorgungsangemessenheitsgesetz umgehend erneut einzubringen, die TVöD-Erhöhungen zeit- und wirkungsgleich auf die Bundesbeamtenbesoldung zu übertragen und die Regelungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen, um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte verfassungskonforme Alimentation sicherzustellen und eine weitere Alimentationslücke zu verhindern.
Begründung
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen (u.a. 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17) verbindlich festgestellt, dass die Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten amtsangemessen und unter Beachtung eines Mindestabstands zur Grundsicherung auszugestalten ist.
Mit dem vom Bundeskabinett am 6. November 2024 beschlossenen Gesetzentwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG, BT-Drs. 20/14438) sollte diese Verpflichtung umgesetzt werden.
Durch die Bundestagsneuwahl im Februar 2025 ist dieser Entwurf jedoch verfallen, ohne dass bislang ein neuer Gesetzentwurf eingebracht wurde.
Gleichzeitig führt der zum 1. April 2025 wirksam gewordene Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (TVöD) zu einer weiteren Verschärfung der Alimentationslücke:
• +3 % ab 1. April 2025
• +2,8 % ab 1. Mai 2026
Ohne gesetzgeberisches Handeln entsteht damit eine zunehmend verfassungswidrige Differenz zwischen Tarif- und Beamtenbesoldung.
Eine zügige Wiederaufnahme des BBVAngG-Verfahrens und die rückwirkende Umsetzung ab 1. Januar 2025 sind daher zwingend erforderlich, um:
1. die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten,
2. eine erneute verfassungswidrige Unteralimentation zu verhindern,
3. die Attraktivität und Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.
Die aktuelle Situation führt nicht nur zu Rechtsunsicherheit, sondern auch zu einer Demotivierung und einem Vertrauensverlust im öffentlichen Dienst.
Zudem drohen neue Klagewellen mit hohen finanziellen Risiken für den Bund.
Daher fordere ich den Deutschen Bundestag auf, das BBVAngG umgehend erneut einzubringen und die Besoldung im Sinne der Verfassung anzupassen.