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Petition 182416

Eherecht

Aufhebung von § 1608 Absatz 1 Satz 4 Bürgerliches Gesetzbuch (Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners) vom 09.06.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird die Aufhebung von § 1608 Absatz 1 Satz 4 Bürgerliches Gesetzbuch gefordert.

Begründung

A soll für B die ungedeckten Kosten des Heimaufenthalts bezahlen, während es für A im Unterschied zu Ehegatten keine Steuererleichterung, keinen Erbanspruch und keinen Rentenanspruch gibt.
Die jetzige Regelung führt zu einer Beziehungsbelastung für ältere Paare, auch zur Vereinsamung von hilfsbedürftigen älteren Personen, denn wer kann und will sich diesem finanziellen Engpassrisiko aussetzen? Es gibt auch keine Grenze der "Einstandspflicht " wie z.B. gegenüber Kindern des Bedürftigen, die erst bei einem Jahresverdienst über 100 000 Euro herangezogen werden.
Wenn A mit 80 Jahren 1000 Euro monatlich zahlen soll, sind Einschränkungen unvermeidbar. Wenn er/sie mit 85 dann selbst pflegebedürftig wird, sieht es schlecht aus. Dann müssen As Kinder unterstützen, aufs Erbe verzichten, weil die Immobilie zur Heimkostendeckung herangezogen wird, während die Kinder des unterstützen B unbehelligt leben und Vermögen aufbauen können.
Von rechtskundiger Seite verlautete, dass A dieser Falle entgehen könne, indem er/sie das Ende der Liebesbeziehung erklärt!
Wie unanständig ist das einem alten kranken Menschen gegenüber!

Da sollte das Gesetz doch andere Auswege bieten!

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