Text der Petition
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, gesetzliche Regelungen zu erlassen, die
1. die gezielte Tötung gesunder Zootiere verbieten,
2. die Nachzucht von Wildtieren in Zoos strenger regulieren, insbesondere wenn keine Auswilderungsperspektive besteht,
3. eine Transparenzpflicht für Zoos einführen: Offenlegung von Entnahmen aus der Natur, Nachzuchten, Abgaben, Tötungen, Auswilderungen und Haltungszielen.
Begründung
In deutschen Zoos kommt es immer wieder zur Tötung gesunder Tiere, weil sie als "überschüssig" gelten – insbesondere, wenn sie sich nicht mehr in Gruppenstrukturen integrieren lassen oder für die weitere Zucht nicht benötigt werden. Diese Praxis betrifft nicht nur Kleintiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen, sondern auch größere Arten wie Zebras oder Giraffen. Einzelne dieser Tiere werden anschließend an Raubtiere im Zoo verfüttert.
Diese Praxis steht aus Sicht vieler Menschen im Widerspruch zum Tierschutzgedanken. Zwar wird sie häufig mit tiergärtnerischen oder verhaltensbiologischen Argumenten begründet – doch fehlt es an klaren, verbindlichen und einheitlichen gesetzlichen Regelungen, die das Leben und Wohlergehen von Tieren im Zoo nachhaltig sichern.
Ein aktueller und besonders umstrittener Fall betrifft eine Gruppe Guinea-Paviane in einem Tierpark. Medienberichten zufolge ist dort die gezielte Tötung mehrerer Tiere geplant, weil sie sich nicht in andere Gruppen integrieren lassen bzw. nicht genug Platz vorhanden ist. Erstmals steht damit auch die Tötung von Pavianen in einem deutschen Zoo zur Debatte. Tierschutzorganisationen haben bereits Kritik geäußert und alternative Unterbringungsmöglichkeiten angeboten – allerdings unter der Voraussetzung, dass mit den Tieren nicht mehr gezüchtet wird. Da in deutschen Zoos aber oft weiter gezüchtet werden soll, selbst wenn keine Auswilderung vorgesehen ist, werden solche Angebote bisher vom Zoo abgelehnt.
Diese Praxis steht dem Schutzgedanken des Tierschutzgesetzes entgegen:
Gemäß § 1 TierSchG darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Ein rein zuchtorganisatorischer Überschuss darf heute kein „vernünftiger Grund“ mehr sein, um gesunde Tiere zu töten.
§ 16a Abs. 1 TierSchG erlaubt ausdrücklich weitergehende Regelungen für Haltungseinrichtungen wie Zoos – und eine solche gesetzliche Ergänzung ist angesichts der aktuellen Praxis dringend erforderlich.
Artikel 20a des Grundgesetzes besagt zudem: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Wir fordern daher:
Ein Verbot der Tötung gesunder Zootiere ohne tiermedizinische oder tierschutzrelevante Gründe
Eine klare Begrenzung der Nachzucht, sofern keine Auswilderungsperspektive besteht
Eine bundesweite Transparenzpflicht: Alle Zoos müssen regelmäßig offenlegen, welche Tiere der Natur entnommen, nachgezüchtet, abgegeben, ausgewildert oder getötet wurden – sowie ihre kurz-, mittel- und langfristigen Haltungsziele
Diese Petition möchte einen Impuls geben für ein modernes, ethisches und gesellschaftlich akzeptiertes Tierschutzrecht – auch in Bezug auf Zoos.