Text der Petition
Verpflichtung der Deutschen Rentenversicherung zur jährlichen elektronischen Übermittlung über die freiwillig gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an das Finanzamt.
Begründung
Seit 2005 werden laut § 22 a EStG die Rentendaten (Bruttorentenbetrag, Rentenanpassungsbetrag, Kranken- und Pflegebeiträge) jährlich zur Besteuerung an das Finanzamt übermittelt. Die Besteuerung der gesetzlichen Renteneinkünfte wird somit sichergestellt.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 a EStG Vorsorgeaufwendungen und wirken sich somit steuermindernd aus.
Die gesetzlich einbehaltenen Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) der Pflichtversicherten werden mittels elektronischer Lohnsteuerbescheinigung direkt von den Arbeitgebern an das Finanzamt übermittelt.
Die zukünftigen steuerpflichtigen Rentenbezüge können durch freiwillige Beitragszahlungen erworben bzw. erhöht werden. Bis dato werden diese freiwillig gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht an das Finanzamt elektronisch übermittelt. Die Deutsche Rentenversicherung versendet auf dem Postweg jährlich eine Beitragsbescheinigung an die "Selbstzahler" zur Vorlage beim Finanzamt - ggf. müssen die Zahlungen der Beiträge mittels Kontoauszüge gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden.
Die Verpflichtung der Deutschen Rentenversicherung zur jährlichen elektronischen Übermittlung über die freiwillig gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an das Finanzamt würde dem Grundsatz über die Gleichmäßigkeit der Besteuerung nach § 85 Abgabenordnung in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (allgemeiner Gleichheitsgrundsatz) entsprechen.