Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen, dass Einfahrten zu hochfrequentierten Einrichtungen, wie z. B. Supermärkte und Tankstellen, in Hinblick auf Parkverbote den gleichen Regelungen unterliegen wie Einmündungen.
Begründung
Die Einfahrten von Tankstellen und Supermärkten dürfen eigentlich nur mit der gebotenen Vorsicht und Rücksicht befahren werden, die Erfahrung zeigt allerdings, dass sich viele Autofahrende dieser Regel nicht bewusst sind und rein und raus rasen. Verschärft wird dies noch dadurch, dass teilweise Parkplätze direkt vor und hinter der Einfahrt angelegt sind. Teilweise auf der Fahrbahn teilweise daneben, aber in allen Fällen besteht hier ein Sichthindernis, dass durchaus lebensgefährlich sein kann. Daraus ergibt sich für mich, dass hier mind. 5 frei bleiben müssen, damit Sichtbeziehungen gewährleistet werden, bei Radwegen vor der Einfahrt mind. 8 m. In der StVO ist dies allerdings bisher nicht so kodifiziert und wenngleich die Gefährdung offensichtlich ist gibt es z. B. in Duisburg an der Einfahrt zu einer Tankstelle Parkplätze während die Einfahrt zugleich so abgesenkt ist, dass eine schnelle Einfahrt möglich ist. Der fließende Rad- und Fußverkehr während hierdurch nicht nur behindert, sondern auch gefährdet.
Gerade bei Einfahrten von Hauptverkehrsstraßen führt der Druck der Fahrbahn zu gefährlichem Verhalten, dass überall auftritt und durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden muss.