Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, das bestehende System der gesetzlichen Rentenversicherung - mit Rentenpunktberechnung sowie Finanzierung über Beiträge und Steuerzuschüsse - so zu erweitern, dass bei Eintritt ins Berufsleben Grundpunkte gutgeschrieben werden, weitere im Berufsleben dazu erworbene Rentenpunkte wie bisher berechnet, jedoch mit dem Faktor 0,5 gewichtet werden und das System um ein drittes, unabhängiges Finanzierungsstandbein ergänzt wird.
Begründung
Die gesetzliche Rentenversicherung ruht heute faktisch nur auf zwei finanziellen Säulen: Beitragszahlungen und Steuerzuschüsse. Betriebsrenten gelten zwar oft als „drittes Standbein“, sind aber real nur für eine Minderheit verfügbar – vor allem im Niedriglohnsektor, bei prekären Beschäftigungsverhältnissen oder bei Solo-Selbstständigen (auch diese haben wahrscheinlich einmal als abhaengig Beschaeftigte ihr Berufsleben begonnen) existieren sie schlicht nicht. Die Folge: Altersarmut trotz lebenslanger Erwerbsarbeit.
Der immer wieder bemühte Dreiklang aus Beitragshöhe, Rentenniveau und Renteneintrittsalter reicht nicht aus, um das System langfristig sozial gerecht und finanzierbar zu gestalten.
Ein zukunftssicherer Reformvorschlag lautet deshalb:
Zu Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit werden allen Versicherten Grundrentenpunkte gutgeschrieben, die nach heutiger Umrechnung einem Rentenanspruch von etwa 1000 € monatlich entsprechen.
Weitere im Berufsleben erworbene Rentenpunkte werden weiterhin wie bisher ermittelt, jedoch im Rentenfall mit dem Gewichtungsfaktor 0,5 berücksichtigt.
Gleichzeitig wird die Finanzierung der gesetzlichen Rente um eine dritte, vom klassischen Steuerzuschuss und Beitrag unabhängige Einnahmequelle ergänzt. Dies könnten z. B. Finanztransaktionsabgaben oder Ausgabeneinsparungen durch den Einsatz digitaler Verwaltung und Künstlicher Intelligenz sein.
Diese Änderungen verletzen nicht das Äquivalenzprinzip, sondern verschieben es leicht zugunsten der unteren Rentenhälften. So würde z. B. eine heutige Rente von 500 € auf etwa 1250 € steigen, eine Rente von 1500 € auf 1750 €, während Renten über 2000 € weitgehend gleich blieben oder leicht sänken.
Damit würde das Risiko, im Alter auf Grundsicherung angewiesen zu sein, für Millionen Menschen entfallen – das stärkt die Akzeptanz des Rentensystems und reduziert parallel den bürokratischen Aufwand für parallele Transferleistungen.
Ein oft übersehener Punkt: Wer wenig verdient, zahlt nicht nur anteilig mehr, sondern stirbt statistisch auch früher. Die derzeitige Beitragsparität (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil gleich hoch) führt somit zu einer systemischen Umverteilung von unten nach oben, da Gutverdienende nicht nur länger leben, sondern auch deutlich höhere Renten erhalten – oft noch ergänzt durch Betriebsrenten oder ein ebenfalls gut abgesichertes Partnereinkommen. Eine leichte Abflachung dieser überproportionalen Vorteile ist deshalb auch aus verteilungspolitischer Sicht gerechtfertigt.
Also kann bei hohen Renten, der Nachteil der etwas niedrigeren Rente z.B. durch eine höhere Rente des Partners mehr als ausgeglichen werden, denn diese höhere Rente bekommt der Partner von Renteneintritt an und nicht erst bei der Witwenrente. Das Aequivalenzprinzip, wer viel lange "einzahlt", bekommt auch mehr als solche, die weniger lang weniger "eingezahlt" haben, bleibt gewahrt.