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Petition 182887

Umgangs- und Sorgerecht der Eltern

Entziehung des Sorgerechts bei nachgewiesener häuslicher Gewalt vom 20.06.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass Elternteilen, die häusliche Gewalt gegen das Kind oder den anderen Elternteil ausgeübt haben, das Sorgerecht entzogen werden kann. Eine Wiedererlangung darf nur nach einem psychologischen Eignungstest erfolgen. Zudem soll die Istanbul-Konvention vollständig umgesetzt werden, um Kinder und betreuende Elternteile wirksam vor gewalttätigen Eltern zu schützen.

Begründung

In Deutschland behalten Elternteile auch nach nachgewiesener häuslicher Gewalt häufig weiterhin das gemeinsame Sorgerecht. Diese Praxis stellt eine große psychische Belastung für das betroffene Kind sowie für den betreuenden Elternteil dar – meist die Mutter –, insbesondere dann, wenn begleitete oder unbegleitete Umgangskontakte durchgesetzt werden. Es besteht nicht nur eine dauerhafte emotionale Belastung, sondern auch ein reales Risiko weiterer Gewalt.

Kinder haben ein gesetzlich verankertes Recht auf ein gewaltfreies und sicheres Aufwachsen. Dieses Recht darf nicht durch formale Sorgerechtsregelungen ausgehöhlt werden. Der Schutz des Kindeswohls muss bei allen familiengerichtlichen Entscheidungen an oberster Stelle stehen – nicht das Prinzip der „gemeinsamen elterlichen Verantwortung“ um jeden Preis.

Ich fordere daher, dass in Fällen häuslicher Gewalt das Familiengericht verpflichtet wird, das gemeinsame Sorgerecht von Amts wegen zu überprüfen. Wird Gewalt festgestellt – sei es körperlicher, psychischer oder sexualisierter Natur – soll das Gericht die Möglichkeit haben, das Sorgerecht vollständig oder teilweise zu entziehen. Ein Umgang darf in solchen Fällen nicht automatisch vorausgesetzt oder erzwungen werden.

Dabei sollte analog zum Verkehrsrecht verfahren werden: Wer durch sein Verhalten eine Gefahr für andere darstellt, verliert seine Rechte – bis durch ein geeignetes Verfahren nachgewiesen ist, dass keine Gefahr mehr besteht. Ein psychologischer Eignungstest (vergleichbar mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung – MPU) könnte in solchen Fällen eine Voraussetzung dafür sein, dass das Sorgerecht oder Umgangsrecht wieder ausgeübt werden darf. Es geht nicht um Bestrafung, sondern um den Schutz des Kindes und die Sicherstellung verantwortungsbewusster Elternschaft.

Zusätzlich verweise ich auf die Istanbul-Konvention, die Deutschland 2018 ratifiziert hat. Diese völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung verpflichtet den Staat dazu, Kinder und gewaltbetroffene Elternteile effektiv vor weiterer Gewalt und Zwangskontakt zu schützen. Die Konvention fordert ausdrücklich, dass bei allen Maßnahmen der Schutz der Betroffenen vor Täterkontakt Priorität hat. Die gängige familiengerichtliche Praxis in Deutschland steht in vielen Fällen im Widerspruch zu diesen Verpflichtungen.

Es ist Zeit für eine rechtliche Reform, die dem Schutz des Kindeswohls Vorrang einräumt – und dafür sorgt, dass Gewalt nicht durch formale Gleichberechtigung gedeckt oder bagatellisiert wird.

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