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Diskussion zur Petition 182917

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen

Vollständige Kostenübernahme für medizinisch notwendige Nachbehandlungen für Piercings/Tattoos vom 21.06.2025

Diskussionszweig: Re: Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - Vollständige Kostenübernahme für medizinisch notwendige Nachbehandlungen für Piercings/Tattoos

Nutzer241 | 16.07.2025 - 12:00

Re: Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - Vollständige Kostenübernahme für medizinisch notwendige Nachbehandlungen für Piercings/Tattoos

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Zitat:
Jedoch kann das Färben von Haaren ebenfalls nicht medizinisch begründet werden. Tritt allerdings eine Allergie/Verätzung auf, wird die Behandlung von den Krankenkassen vollumfänglich übernommen und Ärzte sind nicht verpflichtet, die Krankenkassen darüber zu informieren, dass der Patient sich die Haare gefärbt hat und den Schaden, trotz Warnung auf der Verpackung, ignoriert und sich selbst zugefügt hat. Wenn ein Patient sich jedoch Farbe unter die Haut stechen lässt und es zu einer Allergie kommt, werden die Behandlungskosten teilweise auf den Patienten umgelagert.

Kosmetikprodukte sind nur für die äußere Anwendung zugelassen. Farbe auf die Haare auftragen, ist eine äußere Anwendung. Eine Nadel in Farbe tauchen und damit durch die Haut zu stechen, ist keine äußere Anwendung. Nachdem die Zulassung der Kosmetikprodukte nur äußere Anwendung testet, erfolgt das Tätowieren auf eigenes Risiko. Darauf sollte das Studio hinweisen. Wenn nicht, steht der Rechtsweg offen.
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