Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen, dass die gesetzlichen Krankenkassen entsprechend Sozialgesetzbuch § 87 alle Leistungen als abrechnungsfähig einstuft, die im Zusammenhang mit einer Prostataerkrankung in Verbindung stehen. Insbesondere für die multiparametrische Magnetresonanztomografie. Dazu gehört auch eventuelle notwendige Maßnahmen, wie Ein- und Ausschalten von Pacemakern usw..
Begründung
Die jetzige Praxis ist, für eine gezielte Untersuchung fehlt die genaue Lage des eventuell vorhandenen Karzinoms.
Mit einem CD und einer Biopsie ist die Erkennung und spätere Behandlung nur eingeschränkt möglich. Jetzt müssen Ärzte Risiken eingehen oder ein Becken MRT in der Anordnung angeben. Ganz unmöglich ist, wer einen Pacemaker hat, hat keine Chance ein MRT zu bekommen, denn ein Kardiologe muss den Pacemaker Aus- und wieder Einschalten sowie die Funktionalität bestätigen. Daher ist z.Z. kein MRT für gesetzlich Versicherte möglich, außer als Selbstzahler oder es liegt ein lebensbedrohlicher Notfall vor. Bei einem lebensbedrohenden Notfall durch einen Prostatakarzinom braucht man kein MRT mehr. Vorsorge richtig, bei Verdacht, hoher PSA - Wert, auch zur Diagnose vor Biopsie ein MRT durchzuführen.