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Petition 182960

Konsumcannabisgesetz

Einführung der "Mini-Cannabis-Kommune" als alternative Anbauform im Cannabisgesetz vom 23.06.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die "Mini-Cannabis-Kommune", in der bis zu fünf Personen gemeinsam Cannabis anbauen dürfen, ohne die Hürden und Auflagen einer Anbauvereinigung erfüllen zu müssen, als weitere legale Eigenanbauform mit ins Cannabisgesetz aufzunehmen.

Begründung

Konkret beantrage ich:
1. Rechtlicher Rahmen:
- Einführung der "Mini-Cannabis-Kommune" als eigene, gesetzlich geregelte Kategorie im CanG.
- Keine Vereinsgründungspflicht, keine Satzung, kein Mitgliedsbeitrag, keine formale Struktur nötig.
2. Teilnehmerzahl:
- Maximal 5 volljährige Personen je Kommune.
3. Anbauort:
- Der Anbau findet im privaten Umfeld eines Teilnehmers statt (z. B. Keller, Garten, Anbauzelt),
jedoch kindersicher und fremdenunzugänglich.
- Die Anbaufläche darf nach Terminvereinbarung kontrolliert und besichtigt werden.
Petition an den Deutschen Bundestag
Betreff: Einführung der "Mini-Cannabis-Kommune" als alternative Anbauform im Cannabisgesetz
4. Pflanzen- und Lagerregelung:
- Die erlaubte Anzahl der Pflanzen ist an die Teilnehmerzahl angepasst, z. B. bis zu 25 Pflanzen
gesamt (5 pro Person).
- Maximale Lagerung: bis zu 2 Kilogramm getrocknetes Cannabis pro Kommune (zur Versorgung
aller 5 Teilnehmer).
- Individuell dürfen weiterhin 50 g getrocknetes Cannabis pro Person zu Hause aufbewahrt werden.
5. Abgaberegelung:
- Die Abgabe innerhalb der Kommune erfolgt ohne Gegenleistung, bedarfsorientiert - solange keine
Person mehr als 50 g gleichzeitig besitzt.
- Eine Weitergabe außerhalb der Kommune ist untersagt.
6. Selbstverwaltung:
- Die Kommune regelt alle internen Abläufe selbstständig, insbesondere Verteilung, Pflege, Ernte
etc.
- Ein*e "Kommunen-Bauer*in" übernimmt federführend Düngung, Wässerung, Belüftung,
Beleuchtung u. a., in Absprache mit den anderen Mitgliedern.
7. Behördliche Vereinfachung:
- Eine Anzeige beim örtlich zuständigen Gesundheits- oder Ordnungsamt genügt, keine
Vereinsprüfung oder Vereinsregistereintragung nötig.

Begründung:
Das aktuelle Gesetz sieht nur zwei Wege vor: Eigenanbau (max. 3 Pflanzen) oder die Mitgliedschaft
in staatlich genehmigten Anbauvereinigungen. Doch:
- In ländlichen Regionen (z. B. Saarland) existieren kaum oder keine Anbauvereinigungen.
- Viele Menschen haben keinen Platz oder keine Möglichkeit, den Eigenanbau daheim umzusetzen (z. B. WG, Wohnung, Familie mit Kindern).
- Die Vereinslösung ist bürokratisch, kostenintensiv und für kleine Gruppen überdimensioniert.
Die Mini-Cannabis-Kommune bietet hier eine pragmatische, gemeinschaftliche, kontrollierbare und rechtskonforme Alternative. Sie stärkt die Eigenverantwortung, verhindert Schwarzmarkt-Konsum und reduziert behördliche Komplexität.

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