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Petition 182975

Straßenverkehrs-Ordnung

Einführung eines Vorankündigungsschildes bei bevorstehendem Tempolimit vom 23.06.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass auf deutschen Autobahnen mindestens 1.000 Meter vor einem Tempolimit-Schild, das auf einen bislang tempofreien Abschnitt folgt, ein deutlich sichtbares Vorankündigungsschild eingeführt wird. Dieses soll über das bevorstehende Tempolimit informieren, z. B.: "In 1.000 m: 100 km/h."

Begründung

In Deutschland existiert auf vielen Autobahnabschnitten kein generelles Tempolimit. Viele Fahrer bewegen sich dort legal mit 160 km/h oder deutlich mehr. Wenn dann ein Tempolimit plötzlich ausgeschildert ist – etwa 100 km/h – gilt es ab dem Schild, nicht erst danach.

Besonders bei hohen Geschwindigkeiten ist dies in der Praxis jedoch oft zu spät, da der Bremsweg zu lang ist, das Schild schlecht sichtbar sein kann oder es in einer Kurve/Abfahrt steht. Fahrer geraten so unverschuldet in Ordnungswidrigkeiten oder müssen abrupt bremsen – was ein erhebliches Unfallrisiko darstellt.

Die Lösung ist einfach und effektiv: Ein Vorankündigungsschild, das mindestens 1000 m vor einem Tempolimit über die kommende Begrenzung informiert. Dieses Schild könnte z. B. lauten:
„In 1000 m: Tempolimit 100 km/h“.

Vergleichbare Staffelungen kennt man bereits bei Baustellen oder bei stufenweisen Reduktionen (z. B. 120 → 100 → 80). Diese Praxis sollte auf dauerhafte Tempolimits übertragen werden.

Auf deutschen Autobahnen gilt auf vielen Abschnitten kein generelles Tempolimit. Viele Verkehrsteilnehmer bewegen sich dort mit Geschwindigkeiten von 160 bis über 200 km/h – vollkommen legal.

Wird dann plötzlich ein Tempolimit-Schild aufgestellt (z. B. 120 oder 100 km/h), muss laut StVO ab dem Schild selbst diese Geschwindigkeit eingehalten werden. In der Praxis ist dies bei hohen Geschwindigkeiten kaum möglich, ohne abrupt zu bremsen oder sich ordnungswidrig zu verhalten.

Genau hier setzt die Petition an: Vor einem Tempolimit-Schild, das auf einem zuvor tempofreien Abschnitt folgt, soll mindestens 1000 m vorher ein standardisiertes Vorankündigungszeichen stehen. Dieses weist rechtzeitig auf das kommende Tempolimit hin – z. B. „In 1000 m: 100 km/h“.

Fahrer hätten so genügend Zeit, um vorausschauend und sicher abzubremsen. Die Gefahr von abrupten Bremsmanövern, Auffahrunfällen oder StVO-Verstößen würde deutlich reduziert.

Die Maßnahme ist sachlich und fair: Wer schnell fährt, bekommt rechtzeitig eine Information – ohne neue Verbote, aber mit höherer Verkehrssicherheit.

Vorteile:
– Rechtssicherheit für Fahrer bei hohen Geschwindigkeiten
– Weniger riskante Bremsmanöver
– Bessere Einhaltung der StVO
– Mehr Vertrauen in Verkehrsführung
– Geringe Umsetzungskosten durch einfache Beschilderung

Eine solche Vorankündigung ist ein logischer und notwendiger Schritt, um moderne, vorausschauende Verkehrsführung auch im tempofreien Autobahnverkehr zu etablieren.

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