Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Maßnahmen zu ergreifen, die eine flächendeckende, leitlinienkonforme Diagnostik und Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) sowie Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) im Gesundheitssystem sicherstellen. Um eine flächendeckende Versorgung auf wissenschaftlicher Grundlage umzusetzen und gravierende Versorgungslücken zu schließen, sind strukturelle, rechtliche und bildungspolitische Reformen erforderlich.
Begründung
Trotz der seit Jahren bestehenden wissenschaftlichen Evidenz – insbesondere durch die S3-Leitlinie
ADHS (2018) – fehlt in vielen psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen
Einrichtungen bis heute eine standardisierte Diagnostik und Behandlung von ADHS und ASS.
Besonders wichtig wären auch obligatorische Untersuchungen bei straffälligen Menschen, wenn sie
zum ersten Mal in den Straf- Maßregelvollzug aufgenommen werden.
Die Folgen dieser strukturellen Unterversorgung sind schwerwiegend: Fehldiagnosen, unwirksame
oder schädliche Therapien, Chronifizierungen, hohe Leidenslast, Behandlungsabbrüche und in
Einzelfällen Suizide. Betroffene berichten zudem regelmäßig von jahrelangen Odysseen im
Gesundheitssystem, ohne dass eine korrekte Diagnose gestellt oder eine angemessene Therapie
eingeleitet wurde.
Forderungen:
Wir bitten den Deutschen Bundestag um Prüfung folgender Maßnahmen:
1. Informationspflicht für Patienten
Bereitstellung standardisierter Aufklärungsmaterialien zu ADHS und ASS in allen
psychotherapeutischen, psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen.
2. Verpflichtende Fortbildung
Einführung regelmäßiger, zertifizierter Schulungen zur Diagnostik und Therapie von ADHS/
ASS für alle Fachkräfte im Gesundheitswesen.Start eines bundesweit koordinierten
Fortbildungsprogramms zu ADHS/ASS, praxisnah und verpflichtend für alle
Gesundheitsberufe mit psychotherapeutischem Bezug.
3. Unabhängige Beschwerdestellen
Einrichtung neutraler Stellen für Betroffene von unterlassener Diagnostik, Fehldiagnosen
oder Therapiefehlern bei ADHS/ASS.
4. Entschädigungsfonds
Entwicklung eines Unterstützungsfonds für Patient/innen mit nachweislich schweren
gesundheitlichen Schäden infolge fehlerhafter oder unterlassener ADHS-/ASS-Diagnostik.
5. Systematische Versorgungskontrolle
Etablierung von Prüfkriterien, um Versorgungsdefizite zu erkennen, etwa durch Auswertung
von Abrechnungsdaten (z. B. Kliniken mit dauerhaft keinen ADHS-/ASS-Diagnosen).
6. Förderung innovativer Versorgungsansätze
Unterstützung von Projekten, die moderne, neurodiversitätsfreundliche Diagnostik- und
Therapiekonzepte erforschen und umsetzen. insbesondere in der Weiterbildung und der
Facharztausbildung.
7. Rechenschaftspflicht für Führungspersonal
Verpflichtung von Chefärzt/innen, Klinikleitungen und Verbandsvertretungen zur
Umsetzung aktueller Leitlinien und evidenzbasierter Versorgungskonzepte.
8. Transparenter Dialog
Die Bundesregierung sowie zuständige Kammern und Fachverbände sollen zur aktuellen
Versorgungslage öffentlich Stellung nehmen. Ziel ist ein faktenbasierter Dialog zur
Verbesserung der Versorgungslage.
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, diese Petition im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen
Verfahren zu prüfen und die oben genannten Punkte zeitnah umzusetzen. Die flächendeckende
Versorgung von Menschen mit ADHS und ASS ist ein dringendes gesundheitspolitisches Anliegen mit hohem gesellschaftlichem Nutzen.