Text der Petition
Mit der Petition wird eine altersgerechte Ausnahmeregelung vom Sprachnachweis B2 im Spätaussiedlerverfahren für Antragsteller über 70 Jahre gefordert.
Der Erwerb dieser Sprachkenntnisse ist in hohem Alter kaum realistisch und stellt eine unzumutbare Hürde dar. Die aktuelle Regelung benachteiligt ältere Menschen und widerspricht dem humanitären Grundgedanken des Bundesvertriebenengesetzes.
Begründung
Ich reiche diese Petition ein, um auf eine gravierende Benachteiligung älterer Menschen im Spätaussiedleraufnahmeverfahren aufmerksam zu machen. Konkret geht es um den verpflichtenden Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 – eine Anforderung, die für viele Antragsteller über 70 Jahre eine unüberwindbare Hürde darstellt.
Das Bundesvertriebenengesetz sieht vor, dass Spätaussiedler deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. In der Praxis wird oft das Niveau B2 gefordert. Für jüngere Antragsteller ist das unter entsprechenden Bedingungen sicher zu bewältigen. Doch für hochbetagte Menschen ist es realistisch kaum möglich, in diesem Lebensabschnitt eine Fremdsprache auf so hohem Niveau zu erlernen – sei es aus gesundheitlichen Gründen, kognitiven Einschränkungen oder fehlenden Lernmöglichkeiten.
Diese Situation führt dazu, dass ältere Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft und Geschichte eigentlich Anspruch auf Aufnahme als Spätaussiedler hätten, vom Verfahren faktisch ausgeschlossen bleiben. Das ist weder menschlich noch gerecht – und widerspricht dem historischen und humanitären Zweck des Bundesvertriebenengesetzes: nämlich Deutschen aus dem Ausland die Rückkehr zu ermöglichen, auch im hohen Alter.
Ich fordere daher, dass der Gesetzgeber eine klare und gerechte Ausnahmeregelung schafft – etwa für Antragsteller ab einem bestimmten Alter (zum Beispiel 70 Jahre), bei denen der Sprachnachweis nicht oder nur in vereinfachter Form verlangt wird. Alternativ könnte eine individuelle Prüfung erfolgen, bei der gesundheitliche und altersbedingte Umstände berücksichtigt werden.
Ziel ist nicht, die sprachliche Integration auszuklammern, sondern den Zugang zum Aufnahmeverfahren für ältere Antragsteller zu ermöglichen – unter fairen Bedingungen, die ihrer Lebenssituation Rechnung tragen.
Diese Petition steht stellvertretend für viele ältere Menschen, deren Anträge seit Jahren unbearbeitet bleiben oder abgelehnt werden, weil sie eine realitätsferne Sprachvorgabe nicht erfüllen können. Ich bitte daher um eine gesetzliche Änderung im Sinne von Gerechtigkeit, Menschlichkeit und dem ursprünglichen Geist des Spätaussiedlerrechts.
Stimmt das denn?
Im Bundesvertriebenengesetz §6 steht:
"Das Bekenntnis auf andere Weise kann insbesondere durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder durch den Nachweis familiär vermittelter Deutschkenntnisse erbracht werden. "
Auf der Informationsseite des Bundesverwaltungsamts steht:
"Welchen Sprachnachweis muss ich vorlegen?
Spätaussiedlerbewerber:
Als Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache gilt für Spätaussiedlerbewerber ein in der deutschen Auslandsvertretung bestandener Sprachtest. Auch die Vorlage des Zertifikates B1 oder eines höherwertigeren Zertifikats wird berücksichtigt."
Ausserdem steht dort weiter:
"Personen, die nachweislich wegen einer Erkrankung oder Behinderung keine deutschen Sprachkenntnisse mehr besitzen oder die deutsche Sprache nicht erlernen können, können vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse befreit werden."
Für Angehörige (Ehegatte oder volljährige Abkömmlinge eines Spätaussiedlerbewerbers) gilt:
"Sie müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen und dies durch die Vorlage des Zertifikates A1 nachweisen. Eine Prüfung, die zur Erlangung eines solchen Zertifikates führt, kann auch in einer deutschen Auslandsvertretung abgelegt werden. Es handelt sich dabei um einen sog. Sprachstandstest."
In Summe glaube ich daher, dass die Petition von falschen Vorraussetzungen ausgeht und das Ziel der Petition bereits jetzt erfüllt ist!