Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die theoretische Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation nach § 4 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung unverzüglich in mehreren Sprachen (z. B. Türkisch, Arabisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch) zuzulassen und deren bundesweite Umsetzung mit verbindlichen Fristen, technischen Standards und klaren Zuständigkeiten gesetzlich abzusichern.
Begründung
Der Mangel an Berufskraftfahrern in Deutschland ist seit Jahren gravierend und gefährdet Lieferketten, Versorgungslogistik sowie den öffentlichen Personenverkehr. Gleichzeitig bestehen in Deutschland erhebliche sprachliche Hürden für zuwanderungsbereite oder bereits ansässige Menschen, die beruflich als Lkw- oder Busfahrer arbeiten möchten.
Nach geltendem Recht (§ 4 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung – BKrFQV) muss zur beschleunigten Grundqualifikation eine theoretische Prüfung abgelegt werden. Diese erfolgt bislang ausschließlich in deutscher Sprache. Dabei sehen sowohl das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in der Fassung vom 17. Juli 2021 (§ 1 Abs. 1) als auch die EU-Richtlinie 2003/59/EG in ihrer konsolidierten Fassung die Möglichkeit vor, den Zugang zur Qualifikation niedrigschwelliger zu gestalten – auch sprachlich.
Viele Bewerberinnen und Bewerber bringen einschlägige praktische Erfahrung und hohe Motivation mit, scheitern jedoch an der Sprache, nicht an der fachlichen Eignung. Dieser Umstand erschwert nicht nur die Integration, sondern auch den Zugang zu einem geregelten, steuerpflichtigen Beruf. Unternehmen wiederum verlieren potenziell wertvolle Fachkräfte – in einer Zeit, in der viele Stellen unbesetzt bleiben.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte angekündigt, die Prüfung künftig auch in mehreren Sprachen (z. B. Türkisch, Polnisch, Russisch, Rumänisch, Arabisch) zu ermöglichen. Eine konkrete Umsetzungsverordnung oder ein flächendeckender Starttermin fehlen jedoch bis heute.
Diese Verzögerung steht im Widerspruch zur Zielsetzung der Novelle des BKrFQG und zur europäischen Richtlinie. Sie benachteiligt ausländische Arbeitskräfte strukturell, obwohl ihre Mobilisierung politisch und wirtschaftlich gewünscht ist. In vielen EU-Mitgliedstaaten (z. B. Niederlande, Belgien) sind bereits mehrsprachige Prüfungen gängige Praxis.
Ziel der Petition ist daher, den Gesetzgeber zu verpflichten, die rechtlich bereits mögliche Mehrsprachigkeit der theoretischen Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation jetzt verbindlich umzusetzen. Dies umfasst:
* Zulassung mindestens fünf weiterer Sprachen
* einheitliche Prüfsoftware mit Übersetzung
* Schulung und Anleitung für Prüferstellen
* klare Fristen und Verantwortlichkeiten
Deutschland braucht diese Änderung – aus Gründen der Fairness, der Integration und zur Sicherung der wirtschaftlichen Infrastruktur.