Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, eine verpflichtende doppelte Buchführung (Doppik) für den Bund sowie alle Bundesministerien, Bundesbehörden und bundeseigene Institutionen, einschließlich aller Sondervermögen, bis spätestens zum Haushaltsjahr 2030 einzuführen.
Begründung
Die gegenwärtige Haushaltsführung des Bundes erfolgt überwiegend auf kameralistischer Basis – einem veralteten System, das weder Vermögen noch Verbindlichkeiten oder Rückstellungen abbildet und somit wesentliche finanzielle Realitäten verschleiert.
Gleichzeitig werden in zunehmendem Maße staatliche Mittel über Sondervermögen, Förderprogramme oder externe Projektstrukturen vergeben – häufig außerhalb des regulären Kernhaushalts. Eine strukturierte und transparente Übersicht über Mittelverwendung, Zweckbindung und langfristige Belastungen bleibt dabei vielfach aus.
Während in Deutschland jedes Unternehmen, das Umsatzsteuer abführt oder eine bestimmte Größe überschreitet, gesetzlich zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, agiert der Staat auf Bundesebene noch immer auf Basis eines kameralistischen Systems, das genau diese Transparenz verweigert.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet der Staat, der über die größten Budgets und die höchste Verantwortung für das Gemeinwohl verfügt, nicht denselben Rechenschaftsmaßstäben unterliegt wie seine eigenen Bürger und Unternehmen.
Die Einführung der doppelten Buchführung würde nicht nur die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit erhöhen, sondern auch eine bessere Steuerung, Kontrolle und Prognosefähigkeit innerhalb des Bundes selbst ermöglichen – insbesondere für das Bundesfinanzministerium und die Haushaltsplanung der Ministerien.
Die doppelte Buchführung (Doppik) ermöglicht:
- eine vollständige Bilanzierung aller finanziellen Vorgänge
- klare Abbildung von Vermögensverhältnissen, Schulden und Rückstellungen
- eine höhere Rechenschaftspflicht der staatlichen Akteure
- Vergleichbarkeit mit internationalen Standards
- die Grundlage für eine digitale, bürgerfreundliche Offenlegung aller Ausgaben und Zuwendungen
Forderung:
- Gesetzliche Einführung der doppelten Buchführung für den Bundeshaushalt und alle Ministerien
- Einbindung aller bundesnahen Sondervermögen, Projektfonds und ausgelagerten Strukturen
- Aufbau eines öffentlichen, digitalen Transparenzportals, das strukturierte und regelmäßig aktualisierte Haushaltsdaten auf Basis der doppelten Buchführung veröffentlicht – einschließlich aggregierter Ausgaben, Rücklagen, Verbindlichkeiten und Zuwendungen an Dritte, soweit datenschutzrechtlich zulässig.
- Umsetzungsfrist: spätestens bis zum Haushaltsjahr 2030
- Prüfung und Begleitung durch den Bundesrechnungshof