Text der Petition
Mit der Petition wird die nachträgliche Anerkennung der Bezeichnung "Bachelor Professional" für vor 2020 erworbene Fachwirt-Abschlüsse, Meister und Fachkaufleute gefordert.
Begründung
Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahr 2020 wurde die Bezeichnung „Bachelor Professional“ für zahlreiche berufliche Fortbildungsabschlüsse eingeführt – u. a. für Fachwirte, Fachkaufleute und Meister. Ziel war es, berufliche und akademische Bildung sichtbarer gleichzustellen, ihre internationale Vergleichbarkeit zu verbessern und die Attraktivität der beruflichen Karrierewege zu steigern.
Die neue Titulierung betont die Einstufung dieser Abschlüsse auf DQR-Niveau 6, was dem akademischen Bachelor entspricht. Seitdem erhalten Absolvent:innen entsprechender Fortbildungsprüfungen den Zusatz „Bachelor Professional“ in ihrer Urkunde.
Jedoch ist eine rückwirkende Anwendung dieser Titulierung für alle, die ihre Fortbildungsprüfung vor 2020 abgeschlossen haben, derzeit nicht vorgesehen. Die Kammern berufen sich auf die geltenden Prüfungsverordnungen, die keine Neuausstellung oder Ergänzungsbescheinigungen zulassen.
Diese Regelung führt zu einer deutlichen Ungleichbehandlung von früheren Absolvent:innen, obwohl deren Prüfungsinhalte, -leistungen und Qualifikationsniveau identisch mit den heutigen Abschlüssen sind. Betroffene erfahren dadurch Nachteile in Bewerbungsprozessen, in der öffentlichen Wahrnehmung sowie bei internationalen Anerkennungsverfahren.
Ich fordere daher den Gesetzgeber auf, die entsprechenden Fortbildungsordnungen so anzupassen, dass auch vor 2020 erworbene IHK-Fortbildungsabschlüsse – insbesondere Fachwirte, Fachkaufleute und Meister – den Zusatz
„Bachelor Professional“
nachträglich erhalten können – durch eine Ergänzungsbescheinigung oder eine angepasste Urkunde.
Dies würde die Gleichbehandlung sicherstellen, berufliche Bildungsabschlüsse aufwerten und die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers konsequent umsetzen.