Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienste gesetzlich klar und verbindlich zu regeln, sodass Arbeitnehmer:innen für die gesamte Zeit ihrer Bereitschaftsleistung angemessen vergütet werden. Dabei sollen diese Arbeitszeiten voll angerechnet und bezahlt werden. Ziel ist es, den Missstand zu beenden, dass Beschäftigte oft unzureichend oder gar nicht für ihre Bereitschaftszeiten bezahlt werden.
Begründung
Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienste sind unverzichtbare Bestandteile vieler Berufe, bei denen Arbeitnehmer:innen jederzeit einsatzbereit sein müssen – oft über viele Stunden hinweg, nachts und an Wochenenden. Während beim Bereitschaftsdienst die Mitarbeiter:innen vor Ort bleiben müssen, um bei Bedarf sofort tätig zu werden, müssen sie bei der Rufbereitschaft jederzeit erreichbar und einsatzbereit sein.
Trotz dieser erheblichen Belastungen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, diese Zeiten angemessen zu vergüten. Viele Beschäftigte erhalten für die gesamte Bereitschaftszeit entweder nur eine sehr geringe Vergütung oder gar keine Bezahlung. Dies ist nicht nur ungerecht, sondern auch ein Missstand, der die Arbeitsbedingungen erheblich verschlechtert und die Wertschätzung der geleisteten Arbeit untergräbt.
Die derzeitigen Tarifverträge bieten oft nur unzureichende Regelungen und gelten nicht für alle Branchen oder Arbeitnehmer:innen gleichermaßen. Deshalb ist eine klare gesetzliche Regelung notwendig, die sicherstellt, dass alle Beschäftigten für ihre Bereitschaftszeiten fair und angemessen entlohnt werden – inklusive einer vollen Anrechnung der Bereitschaftszeit und eventueller Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit.
Nur so kann der Arbeitsschutz verbessert, die Arbeitsbelastung gerecht vergütet und die Arbeitszufriedenheit gesteigert werden. Ich fordere daher eine verbindliche gesetzliche Regelung, die diese Missstände beseitigt und faire Arbeitsbedingungen schafft.
Forderung:
Eine verbindliche gesetzliche Regelung, die die Vergütung von Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdiensten mit konkreten Mindestzahlen klar festlegt.
Bereitschaftsdienstzeiten, bei denen Beschäftigte vor Ort sein müssen, müssen auch als vollwertige Arbeitszeit gelten und vollständig vergütet werden.
Für Bereitschaftsdienste können eventuelle Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit vorgeschrieben werden.
Rufbereitschaftsdienste müssen gesetzlich mindestens mit einer Vergütung von 30 % der regulären Arbeitszeitvergütung festgeschrieben werden – als verbindlicher Mindeststandard.
Diese Vergütungen dürfen keine freiwilligen Leistungen von Arbeitgebern sein, sondern müssen gesetzlich verpflichtend sein, damit alle Beschäftigten gleich und fair behandelt werden.
Nur durch klare, verbindliche gesetzliche Vorgaben mit festen Zahlen kann dieser Missstand behoben und die Arbeitsleistung der Beschäftigten angemessen anerkannt werden.