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Petition 183359

Bundesmeldegesetz (BMG)

Änderung des BMG (Pflicht zur Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes bei Einwohnermeldeämtern) vom 01.07.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die im Bundesmeldegesetz (BMG) geregelte Pflicht zur Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes bei den Einwohnermeldeämtern vollständig aufgehoben und dafür ein freiwilliges, digitales Meldesystem eingeführt wird.

Begründung

Die gesetzlich verankerte allgemeine Meldepflicht stellt eine tiefgreifende Einschränkung der informationellen Selbstbestimmung dar und ist in ihrer heutigen Form nicht mehr zeitgemäß. In einer freiheitlichen Gesellschaft sollte der Staat nicht das Recht beanspruchen, den Wohnort aller Bürgerinnen und Bürger flächendeckend zu registrieren unabhängig davon, ob ein legitimer Zweck besteht.

1. Verstoß gegen informationelle Selbstbestimmung
Die Pflicht, dem Staat den eigenen Aufenthaltsort mitzuteilen, greift erheblich in das Grundrecht auf Privatsphäre ein. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte (z. B. Adresshändler, Religionsgemeinschaften) verletzt zusätzlich den Datenschutz teils sogar gegen den Willen der betroffenen Person.

2. Keine Meldepflicht in anderen liberalen Demokratien
In vielen freiheitlich-demokratischen Staaten – darunter Großbritannien, Irland, Kanada oder die USA existiert keine zentrale Meldepflicht. Der Alltag funktioniert trotzdem: Steuerpflicht, Sozialversicherung oder Wahlen können auch ohne verpflichtende Wohnsitzmeldung organisiert werden.

3. Bürokratie, die niemandem mehr nützt
Ummeldungen bei Umzügen bedeuten jährlich Millionen Behördengänge, die weder effizient noch notwendig sind. In einer digitalisierten Welt sind Adressänderungen ohnehin bei relevanten Stellen (z. B. Banken, Arbeitgebern, Krankenkassen) individuell zu hinterlegen.

4. Selbstbestimmung statt Überwachung
Die Möglichkeit, sich unabhängig vom aktuellen Aufenthaltsort zu bewegen oder seinen Wohnsitz nicht staatlich erfassen zu lassen, ist ein Ausdruck persönlicher Freiheit. Eine allgemeine Meldepflicht entspricht dem Geist des Obrigkeitsstaates nicht dem eines modernen Verfassungsstaates.

5. Alternative: Freiwilliges, digitales Melderegister
Wer staatliche Dienstleistungen (z. B. Wahlbenachrichtigung, Steuerbescheide, Sozialleistungen) erhalten möchte, kann freiwillig seine Adresse digital und zweckgebunden mitteilen. Eine zentrale Zwangsregistrierung ist dafür nicht erforderlich.

Forderung:
Ich fordere den Deutschen Bundestag auf:

Die allgemeine Meldepflicht gemäß §§ 17–27 BMG ersatzlos zu streichen

Stattdessen ein freiwilliges, digitales Melderegister zu schaffen, bei dem Bürger ihre Daten nur auf Wunsch, zweckgebunden und verschlüsselt hinterlegen

Alle Auskunftsrechte Dritter (z. B. einfache Melderegisterauskunft) vollständig zu streichen

Die Weitergabe von Daten an Religionsgemeinschaften, Adresshändler oder politische Parteien gesetzlich zu untersagen

Das Melderegister vom Wahlverfahren und der Steuererhebung abzukoppeln (z. B. durch separate, freiwillige Datenbereitstellung)
Die allgemeine Meldepflicht gehört abgeschafft. Sie ist ein Relikt vergangener Kontrollstaatlichkeit, verursacht unnötige Bürokratie, gefährdet den Datenschutz und steht im Widerspruch zu modernen, liberalen Grundsätzen. Deutschland sollte auch in dieser Frage ein freiheitliches, bürgernahes und digitales Vorbild werden.

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