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Petition 183368

Gewerbliche Personenbeförderung mit PKW und Reisebussen

Minibuslinien im öffentlichen Straßenverkehr vom 01.07.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die es privaten Akteuren ermöglichen, eigenständig Minibuslinien im öffentlichen Straßenverkehr anzubieten, ohne die bisherige Konzessionspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz (§42 ff. PBefG) erfüllen zu müssen. Ziel ist es, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) flexibel, bürgernah, innovativ und ergänzend zu gestalten, insbesondere in unterversorgten Regionen und in urbanen Randlagen.

Begründung

Der bestehende Nahverkehr stößt vielerorts an strukturelle und wirtschaftliche Grenzen: Busse fahren zu selten, die Routen sind unflexibel, der Bedarf variiert stark. Vor allem in ländlichen Gebieten oder am Stadtrand ist der klassische Linienverkehr nicht wirtschaftlich oder gar nicht vorhanden.

Die gesetzlich vorgeschriebene Konzessionierungspflicht hemmt dabei kleine Anbieter, Start-ups, Genossenschaften oder lokale Initiativen, bedarfsgerechte, schlanke Minibusdienste anzubieten. Das schränkt die Mobilität der Bevölkerung ein und behindert Bürgerbeteiligung, unternehmerisches Engagement und innovative Nahverkehrskonzepte.

Vorschlag zur Änderung:
Ich fordere die Einführung eines vereinfachten Rechtsrahmens für sogenannte „freie Minibuslinien“, die unter folgenden Bedingungen von der Konzessionspflicht befreit sein sollen:

Fahrzeuge mit maximal 9–16 Sitzplätzen

Linien- oder Gebietsbetrieb mit festen Fahrplänen oder digitaler Buchung

Offen für die Allgemeinheit – keine geschlossenen Nutzergruppen

Nachweis von Versicherungsschutz, Fahrsicherheit und Fahrerqualifikation

Meldung an die jeweilige Kommune zur Verkehrskoordination

Optional: Integration in bestehende Fahrpläne oder Verbundsysteme

Die Abkehr von der Konzessionspflicht ermöglicht es Bürgern, Unternehmen, Vereinen oder Genossenschaften, selbstständig lokale Mobilitätslösungen anzubieten – ohne die umfangreichen Hürden des klassischen ÖPNV-Rechts.

Vorteile:
1. Lücken schließen im ÖPNV
Viele Regionen sind nur unzureichend an Bus- oder Bahnverkehr angebunden. Private Minibuslinien können diese Lücken schnell, flexibel und kostengünstig schließen – ohne auf große Verkehrsunternehmen angewiesen zu sein.

2. Bürgerengagement ermöglichen
Bürgerschaftliche Initiativen (z. B. Seniorenvereine, Dorfgemeinschaften, Stadtteilprojekte) können eigene Linien betreiben, die den Bedürfnissen vor Ort entsprechen.

3. Innovation fördern
Start-ups und Mobilitätsdienstleister können neue Konzepte wie On-Demand-Busse, Ruflinien, digital gesteuerte Dorftaxis oder Mikro-ÖPNV erproben – ohne die bisherigen Genehmigungshürden.

4. Kosten und Bürokratie reduzieren
Die Vereinfachung der rechtlichen Anforderungen ermöglicht einen niedrigschwelligen Marktzugang und entlastet Behörden von komplexen Konzessionsverfahren.

5. Ergänzung statt Konkurrenz
Die neuen Angebote würden den bestehenden ÖPNV nicht ersetzen, sondern ergänzen – insbesondere dort, wo keine regulären Linien vorhanden oder wirtschaftlich tragfähig sind.

Beispiele:
In Ländern wie Estland, Finnland und Kanada existieren bereits flexible, gemeindenahe Verkehrslösungen auf Kleinbusbasis – oft von lokalen Akteuren betrieben.

In deutschen Städten wie Hamburg (ioki) oder Berlin (Berlkönig) wurden ähnliche Konzepte getestet, jedoch unter Sondergenehmigungen, nicht als dauerhafte Lösung.

Die Nachfrage nach kleinen, günstigen, lokal organisierten Mobilitätsdiensten wächst, besonders dort, wo klassische Linien ausgedünnt oder ganz eingestellt wurden

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