Text der Petition
Hiermit ersuche ich den Deutschen Bundestag, das Einkommensteuerrecht dahingehend zu reformieren, dass auch nicht verheiratete, aber dauerhaft zusammenlebende Paare oder gemeinschaftlich wirtschaftende Lebensgemeinschaften die Möglichkeit erhalten, sich gemeinsam steuerlich veranlagen zu lassen.
Begründung
Nach aktueller Rechtslage ist die gemeinsame steuerliche Veranlagung ausschließlich Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften vorbehalten § 26 Einkommensteuergesetz (EStG). Diese Bevorzugung führt dazu, dass viele Menschen in langjährigen, stabilen Lebensgemeinschaften steuerlich benachteiligt werden, obwohl sie wirtschaftlich ähnlich verbunden sind wie verheiratete Paare, etwa durch gemeinsam getragene Kosten, gemeinsame Kinder, Pflegeverantwortung oder Immobilienfinanzierung.
Diese Regelung bevorzugt eine bestimmte Lebensform (die Ehe), obwohl das Grundgesetz in Art. 3 Abs. 1 die Gleichbehandlung aller Menschen fordert und in Art. 6 Abs. 1 nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie unter besonderen Schutz stellt.
Ich fordere, dass auch nicht verheiratete, dauerhaft zusammenlebende Paare, die eine wirtschaftliche und persönliche Verantwortung füreinander übernehmen, die Möglichkeit zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung erhalten, beispielsweise:
über eine einfache Erklärung zur Verantwortungs- und Wirtschaftsgemeinschaft beim Finanzamt,
mit einer Mindestdauer des gemeinsamen Wohnsitzes (z. B. 2 Jahre) oder
durch Nachweis gemeinsamer wirtschaftlicher Verpflichtungen (z. B. Miete, Kredit, Kinder).
Begründung:
Steuergerechtigkeit: Die steuerliche Begünstigung der Ehe ohne Rücksicht auf tatsächliche wirtschaftliche Abhängigkeit oder familiäre Aufgabenverteilung ist sachlich nicht mehr zeitgemäß.
Wandel gesellschaftlicher Realität: Immer mehr Menschen leben in nichtehelichen Partnerschaften oder Familienmodellen außerhalb der Ehe. Diese Vielfalt sollte rechtlich abgebildet werden.
Verfassungsrechtliche Bedenken: Eine ausschließliche Kopplung steuerlicher Vorteile an die Eheschließung könnte gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen.
Förderung sozialer Verantwortung: Wer dauerhaft Verantwortung für einen anderen Menschen übernimmt, sollte auch steuerlich als Einheit behandelt werden können – unabhängig vom Familienstand.
Internationale Vorbilder:
In Frankreich gibt es das Pacte Civil de Solidarité (PACS) – eine Lebensgemeinschaft mit Steuerrecht und Sozialrecht ohne Heirat.
In den USA ist das „Head of Household“-Modell eine steuerlich begünstigte Alternative für Alleinerziehende oder Haushaltsvorstände mit Unterhaltsverpflichtung.
In Schweden und den Niederlanden existieren flexible Formen der Partnerschaftsanmeldung mit steuerlicher Wirkung.
Ziel:
Ziel dieser Petition ist es, eine Reform des Einkommensteuergesetzes zu initiieren, die steuerliche Gleichbehandlung für alle wirtschaftlich verbundenen Partnerschaften ermöglicht – unabhängig vom Trauschein. Die Ehe bleibt davon unberührt, aber das Privileg wird nicht mehr exklusiv auf sie beschränkt.