Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Notarkosten in demselben Umfang angehoben werden, wie die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsvergütung seit der Einführung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare angehoben worden sind.
Begründung
Die Notarkosten wurden letztmalig im Zuge der Einführung des GNotKG der Höhe nach angepasst, die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsvergütung hingegen seitdem bereits zwei Mal, zuletzt durch das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG2025). Die darin für die Anhebung der übrigen Kosten angeführten Gründe gelten für die Notarkosten nicht nur gleichermaßen, sondern umso mehr. Auch das Notariat sieht sich gestiegenen Personal- und Sachkosten ausgesetzt, die allein durch eine Erhöhung der nominalen nicht kaufkraftbereinigten Geschäftswerte nicht ausgeglichen werden.