Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei dokumentierten Geschwindigkeitsverstößen in verkehrsberuhigten Bereichen mit Gefährdung – insbesondere von Kindern – bauliche Maßnahmen wie Tempohemmer verpflichtend geprüft und umgesetzt werden. Schilder allein reichen nicht aus. Die Sicherheit vulnerabler Gruppen muss Vorrang vor verwaltungsinternen Bedenken haben.
Begründung
Verkehrsberuhigte Bereiche („Spielstraßen“) sind durch das Verkehrszeichen 325.1 geregelt. In diesen Bereichen gilt Schrittgeschwindigkeit (4–7 km/h), Fußgänger dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen, und Fahrzeugführer müssen besondere Rücksicht nehmen. In der Praxis zeigt sich jedoch bundesweit ein eklatanter Missstand: Die geltende Schrittgeschwindigkeit wird häufig ignoriert. Fahrzeuge durchqueren diese Zonen regelmäßig mit Geschwindigkeiten von 20 km/h und mehr – ohne effektive Kontrolle oder Konsequenzen.
Besonders betroffen sind Kinder, die im Bereich solcher Straßen spielen, sich frei bewegen oder zur Schule bzw. zu Freunden unterwegs sind – oft ohne begleitende Erwachsene und ohne die Möglichkeit, auf Gehwege auszuweichen. Die Schutzwirkung des Verkehrszeichens alleine ist in vielen Fällen nicht ausreichend. Auch das Aufstellen von Geschwindigkeitsanzeigetafeln hat sich vielerorts als wenig wirksam erwiesen, da sie keinen physischen Einfluss auf das Fahrverhalten haben.
Zahlreiche Gemeinden, die bauliche Tempohemmer wie Berliner Kissen installiert haben, berichten von deutlich verbesserter Verkehrssicherheit, reduzierten Geschwindigkeiten und einem besseren Miteinander aller Verkehrsteilnehmer. Solche baulichen Maßnahmen sind nicht nur effektiv, sondern auch verhältnismäßig kostengünstig. Dennoch weigern sich manche Kommunen – trotz bestätigter Gefahrenlage durch Anwohner und Polizei – diese Maßnahmen umzusetzen, mit Verweis auf Verwaltungsvorgaben oder potenzielle „Präzedenzfälle“.
Diese Blockadehaltung gefährdet Menschenleben und stellt die Schutzbedürftigkeit von Kindern und anderen vulnerablen Gruppen hinter verwaltungstechnische Bedenken zurück. Der Gesetzgeber ist daher aufgerufen, verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die bei dokumentierter Gefahrenlage in verkehrsberuhigten Bereichen zu verpflichtenden Prüfungen und der bevorzugten Umsetzung von baulichen Maßnahmen führen.
Nur wenn der Autofahrer physisch gezwungen wird, langsamer zu fahren, kann die Schutzwirkung dieser Zonen im Alltag gewährleistet werden. Die Initiative dient dem präventiven Schutz von Kindern, älteren Menschen und allen nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern.