Text der Petition
Mit der Petition wird eine verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln gefordert. Es muss erkennbar sein, wer das Produkt überwiegend hergestellt oder den letzten Produktionsschritt durchgeführt hat, wer es verpackt hat und gegebenenfalls für wen es produziert wurde. Nur so ist echte Transparenz möglich und der Verbraucher kann nachvollziehen, wer konkret für Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb verantwortlich ist.
Begründung
Auf vielen verpackten Lebensmitteln fehlt die Information, wer das Produkt tatsächlich hergestellt hat. Stattdessen ist oft nur eine Vertriebsadresse oder der Hinweis „Hergestellt für …“ zu finden. Diese Praxis verschleiert die tatsächliche Herkunft eines Produkts und nimmt dem Verbraucher wichtige Entscheidungsgrundlagen. Warum ist die Nennung des tatsächlichen Herstellers wichtig? Rückschluss auf Hygienestandards und Qualität. Viele bekannte Hersteller stehen für bestimmte Produktionsbedingungen, Sicherheitsstandards und Qualitätssicherung. Wird ein Produkt von einem solchen Betrieb gefertigt, können Verbraucher darauf vertrauen, dass bestimmte Anforderungen eingehalten werden. Umgekehrt ist bei anonymen Produkten nicht nachvollziehbar, unter welchen Bedingungen sie hergestellt wurden. Verbraucher haben ein Recht auf Transparenz. Wer ein Produkt kauft, sollte wissen dürfen, von wem es stammt – so wie es bei anderen Konsumgütern selbstverständlich ist. Die Angabe des tatsächlichen Produzenten fördert die Nachvollziehbarkeit entlang der gesamten Lieferkette und hilft, informierte Entscheidungen zu treffen. Förderung regionaler Wirtschaft und lokaler Produzenten. Wenn erkennbar ist, dass ein Produkt von einem Betrieb aus der Region stammt, können Verbraucher bewusst regional einkaufen und damit kleinere und mittlere Unternehmen unterstützen. Dies stärkt lokale Wirtschaftskreisläufe und reduziert Transportwege – ein Plus für Umwelt und Klima. Vertrauensaufbau und Verbraucherschutz. Klarheit über den Hersteller ermöglicht es Verbrauchern, sich gezielt für oder gegen bestimmte Marken und Produktionsweisen zu entscheiden – z. B. bei Themen wie Tierwohl, faire Arbeitsbedingungen oder ökologische Nachhaltigkeit. Vermeidung von Irreführung. Die derzeit übliche Praxis, Produkte unter Handelsmarken oder anonymen Marken zu vertreiben, lässt viele Verbraucher glauben, es handle sich um ein Markenprodukt oder eine Eigenentwicklung. In Wirklichkeit stammt das Produkt oft von einem bekannten Hersteller – oder im Gegenteil, von einem anonymen Massenproduzenten. Eine klare Angabe schützt vor Täuschung.
Die Angabe des tatsächlichen Herstellers, des Verpackers und des Auftraggebers schafft Transparenz, schützt den Verbraucher, stärkt die regionale Wirtschaft und fördert faire Wettbewerbsbedingungen. Es ist an der Zeit, diese Informationen verpflichtend und gut sichtbar auf allen verpackten Lebensmitteln offenzulegen. Für hochverarbeitete Produkte bedarf es ebenfalls einer praktiblen Lösung. Etwa, dass über eine bestimmte Anzahl an beteiligten Herstellern alle weiteren auf einer Landingpage einer QR-Codes aufgeführt werden müssen. Es soll zugleich kein "Bürokratiemonster" werden.