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Petition 183893

Betreuungsrecht

Änderung der Begriffe „Betreuer“ bzw. "beruflicher Betreuer" vom 12.07.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die Begriffe "Betreuer" in § 1814 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie "beruflicher Betreuer" im Betreuungsorganisationsgesetz durch eine sachlich zutreffende und rechtsklare Bezeichnung wie "gerichtlich bestellter rechtlicher Vertreter" oder "gesetzlich bestellter Vertreter" zu ersetzen.

Begründung

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Betreuer“ bzw. "beruflicher Betreuer" ist im Alltag irreführend, unpräzise und führt zu systematischen Missverständnissen – mit teils erheblichen praktischen Folgen. Sie suggeriert Aufgabenbereiche, die nicht zum gesetzlichen Auftrag gehören, wie etwa:

Pflege oder psychosoziale Betreuung,

Hauswirtschaft, Einkäufe, Begleitung im Alltag,

persönliche „Rundumversorgung“ („24/7“-Betreuung).

Tatsächlich handelt es sich gesetzlich klar geregelt um eine rechtliche Vertretung in vermögens-, gesundheits- oder behördenbezogenen Angelegenheiten (§ 1814 BGB). Die Ausübung erfolgt nach gerichtlicher Bestellung, auf Basis klar definierter Aufgabenkreise – vergleichbar mit einem Bevollmächtigten oder Ergänzungspfleger.

Die Bezeichnung „Betreuung“ stammt historisch aus einer Zeit, in der rechtliche und soziale Hilfen vermischt wurden. Spätestens mit dem Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) zum 01.01.2023 ist jedoch eine klare Trennung von rechtlicher und sozialer Unterstützung gesetzlich und fachlich geboten.

Die Folgeprobleme der bestehenden Begrifflichkeit sind zahlreich:

Fehlannahmen bei Ärzten, Pflegepersonal, Ämtern, Angehörigen,

Überforderung von Berufsbetreuern durch fachfremde Aufgaben,

Vertrauensverlust bei betreuten Personen, wenn Erwartungen nicht erfüllt werden können,

Widersprüchliche Außenkommunikation, z. B. bei Behörden oder Vermietern,

Erheblicher Rechtfertigungsaufwand für Berufsbetreuer in jedem Einzelfall.

Die vorgeschlagene sprachliche Klarstellung stärkt nicht nur das fachliche Rollenverständnis, sondern schützt auch das Selbstbestimmungsrecht der betreuten Person. Die Begriffe „rechtlicher Vertreter“ oder „gesetzlich bestellter Vertreter“ entsprechen dem gesetzlichen Auftrag und fördern Transparenz.

Wir fordern daher:

eine gesetzgeberische Evaluierung und Änderung der Begriffe „Betreuer“ bzw. "beruflicher Betreuer" in BGB und BtOG,

ggf. schrittweise Einführung einer neuen Berufsbezeichnung im Rahmen der nächsten BtOG-Novellierung,

Einbeziehung der Fachpraxis, Verbände und Betreuungsgerichte bei der Umstellung.

Diese Änderung hätte keine materiellen Rechtsfolgen, würde aber zu klareren Verhältnissen, weniger Konflikten und einer realitätsnäheren Wahrnehmung des Berufs führen – bei Behörden, Angehörigen, Pflegeeinrichtungen und Betroffenen.

Die Berufsbezeichnung prägt die Wahrnehmung eines ganzen Berufsfeldes – nach innen wie außen. Solange wir als „Betreuer“ bezeichnet werden, bleiben Missverständnisse systembedingt. Es ist an der Zeit, die Sprache dem Gesetz und der Realität anzupassen. Im Interesse der betreuten Menschen, der professionell tätigen Vertreter:innen und der Gesellschaft fordern wir Klarheit: rechtliche Vertretung muss auch so benannt werden. Worte schaffen Rollen – und Verantwortung braucht Genauigkeit.

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