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Petition 183923

Arbeitsschutz

Integration psychischer Ersthelfer und Ersthelferinnen in den betrieblichen Arbeitsschutz vom 13.07.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, Unternehmen gesetzlich zu verpflichten, psychologische Ersthelfer/-innen analog zu bestehenden Ersthelfern, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragten in den betrieblichen Arbeitsschutz zu integrieren.

Begründung

Psychische Erkrankungen gehören längst zu den häufigsten Gesundheitsproblemen in Deutschland. Dennoch fehlt es im betrieblichen Arbeitsschutz an einem systematischen, verbindlichen Umgang mit psychischen Krisen. Während klassische Ersthelfer*innen für körperliche Notfälle gesetzlich vorgeschrieben sind, bleibt mentale Erste Hilfe bisher eine freiwillige Option – trotz alarmierender Zahlen.

Im Jahr 2023 starben 2.839 Menschen bei Verkehrsunfällen – 10.304 Menschen begingen Suizid. Über 100.000 versuchten, sich das Leben zu nehmen (Quelle: Suizidzahlen2023.pdf).
Gleichzeitig zeigen Studien, dass jährlich rund 27,8 % der erwachsenen Bevölkerung von psychischen Erkrankungen betroffen sind (Quelle: DGPPN / BPtK / Robert Koch-Institut).
Diese Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Und doch ist psychische Erste Hilfe bislang nicht im Arbeitsschutzgesetz verankert.

Viele Beschäftigte erleben im Arbeitsalltag Überforderung, psychische Krisen oder stille Rückzüge. Führungskräfte und Kolleg*innen fühlen sich im Umgang oft hilflos. Nicht aus Gleichgültigkeit, sondern aus Unsicherheit.
Dabei existieren längst praxiserprobte Schulungskonzepte zur psychischen Ersten Hilfe. Diese vermitteln fundiertes Wissen über Anzeichen psychischer Belastung, Gesprächsführung in Krisensituationen und konkrete Handlungsmöglichkeiten.

Was fehlt, ist die flächendeckende Umsetzung und dafür braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Eine verbindliche Regelung würde:

– mentale Gesundheit entstigmatisieren,
– Ansprechpersonen in Betrieben sichtbar machen,
– präventiv wirken und Eskalationen verhindern,
– die Suizidprävention stärken,
– Betroffenen helfen, oft schon im entscheidenden Moment.

Arbeitsschutz darf nicht bei der körperlichen Unversehrtheit enden. Wer psychische Gesundheit ignoriert, verkennt einen zentralen Teil moderner Gesundheitsvorsorge.

Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, das Arbeitsschutzgesetz um eine verbindliche Regelung zur Benennung und Schulung psychischer Ersthelfer*innen zu erweitern. Dies wäre ein klares Signal:

Psychische Gesundheit ist keine Privatangelegenheit. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Teil der Fürsorgepflicht von Arbeitgebern.

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