Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, Artikel 93 Absatz 2 des Grundgesetzes und die §§ 5 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes dahingehend zu überarbeiten, dass künftig freie Stellen am Bundesverfassungsgericht nicht durch ein Wahlverfahren besetzt werden, sondern durch ein Losverfahren, bei dem aus einem Pool von Bewerberinnen und Bewerbern ausgelost wird, welche als fachliche Voraussetzung seit mindestens fünfzehn Jahren einen Lehrstuhl für öffentliches Recht oder einen OVG-Vorsitz innehaben.
Begründung
In diesen Tagen wird deutlich, dass die Besetzung freier Stellen am Bundesverfassungsgericht nicht frei von parteipolitischen Erwägungen und Machtkämpfen ist.
Zur Verhinderung einer Politisierung des Bundesverfassungsgerichts bitte ich daher den Bundestag um eine Überarbeitung des Art. 93 Abs. 2 GG und der §§ 5 ff. BVerfGG.
Eine parteipolitische Einflussnahme auf die Wahl der Richterinnen und Richter lässt sich problemlos durch eine Umstellung des Besetzungsverfahrens von einem Wahlverfahren auf eine Auslosung aus einem Pool geeigneter Kandidaten und Kandidatinnen verhindern. Wenn jeder sich auf eine freie Stelle am Bundesverfassungsgericht bewerben könnte, der die Mindestvoraussetzungen des § 3 BVerfGG erfüllt und zudem weitere Voraussetzungen zur Sicherstellung der fachlichen Qualifikation erfüllt, beispielsweise eine mindestens fünfzehnjährige Inhaberschaft eines Lehrstuhls für öffentliches Recht oder eines Vorsitzes an einem OVG-Senat, dann bestünde ein Pool aus hochqualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern. Innerhalb eines solchen Bewerber-Pools ließe sich ohnehin keine seriös fundierte Bestenauswahl mehr treffen. Im Anschluss könnte daher zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern schlicht ausgelost werden, wer die freie Stelle am Bundesverfassungsgericht besetzen soll.
Nur auf diese Weise lässt sich aus meiner Sicht das Bundesverfassungsgericht transparent, qualifiziert und frei von politischer Einflussnahme besetzen. Ich bitte den Bundestag darum, ein solches Verfahren zu diskutieren und das Besetzungsverfahren entsprechend umzugestalten.