Text der Petition
Mit der Petition wird die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur automatisierten Erfassung und Meldung von Links zu kinderpornografischen Inhalten durch Strafverfolgungsbehörden gefordert.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich gesetzlich befugt werden, öffentlich zugängliche Linksammlungen zu kinderpornografischen und sexualisierten Gewaltinhalten automatisiert zu erfassen, auszuwerten und an Hosting-Anbieter sowie zuständige Stellen weiterzuleiten, um eine zeitnahe und dauerhafte Löschung zu ermöglichen. Hintergrund: In der Dokumentation „Pädokriminelle Foren im Darknet: Jetzt löschen wir richtig“ (STRG_F) wird gezeigt, dass konsequente und schnelle Löschung solcher Inhalte den Tätern die Verbreitungsplattform entzieht. Aktuell besteht Unsicherheit darüber, inwieweit Polizeibehörden automatisierte Verfahren zum Sammeln und Melden solcher Links rechtssicher einsetzen dürfen. Der Bundestag wird aufgefordert, eine klare gesetzliche Regelung zu schaffen, die - die automatisierte Erhebung solcher öffentlich zugänglicher Links durch Behörden erlaubt - die Weiterleitung an Hosting-Provider und zuständige Stellen regelt - Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit wahrt, aber die Verfolgung und Löschung solcher Inhalte nicht durch bürokratische Hürden behindert. Sollte eine automatisierte Erfassung aus rechtlichen Gründen nicht sofort möglich sein, wird gefordert, dass die Behörden bis zur gesetzlichen Klärung solche Links manuell erfassen und weiterleiten, um bereits jetzt eine konsequente Löschung zu gewährleisten. Für die betroffenen Opfer ist die schnelle und dauerhafte Löschung dieser Inhalte von existenzieller Bedeutung, da jede erneute Verbreitung eine fortgesetzte Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und Würde bedeutet.