Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 184104

Schlachten von Tieren

Verbot der Kohlendioxid(CO2)-Betäubung bei der Schlachtung vom 19.07.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird ein Verbot der Kohlendioxid(CO2)-Betäubung bei der Schlachtung in Deutschland gefordert.

Begründung

Die CO₂-Betäubung verursacht nachweislich erhebliche Qualen bei Tieren: Panik, Erstickungsangst, Fluchtreaktionen über viele Sekunden hinweg. Dies widerspricht §1 TierSchG, wonach Leiden ohne vernünftigen Grund zu vermeiden sind. Wirtschaftlichkeit allein rechtfertigt nicht Tierleid.
Die Betäubung von Schlachttieren mit Kohlendioxid (CO₂) ist in Deutschland weit verbreitet, insbesondere bei der Schweineschlachtung. Dabei werden die Tiere in CO₂-Kammern abgesenkt, wo sie das Gas einatmen und nach 15 bis 30 Sekunden das Bewusstsein verlieren. Studien der EFSA und des Friedrich-Loeffler-Instituts belegen, dass CO₂-Betäubung bei Tieren extreme Stressreaktionen auslöst: Panik, Luftnot, Fluchtverhalten, Muskelkrämpfe und schrilles Schreien sind dokumentiert. Es handelt sich dabei um ein hohes Maß an Leid.

Das deutsche Tierschutzgesetz (§1 TierSchG) fordert, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Die CO₂-Betäubung verstößt gegen diesen Grundsatz, da sie erhebliches Leid verursacht und keine tiergerechte Methode darstellt. Allein wirtschaftliche Vorteile – etwa die Möglichkeit der Gruppenbetäubung – können kein hinreichender Grund für diese Praxis sein.

Es stehen alternative, tierschutzgerechtere Verfahren zur Verfügung, insbesondere die elektrische Betäubung, die schneller wirkt und deutlich weniger Stress verursacht. Diese Methoden sind in anderen EU-Staaten bereits etabliert.

Ein gesetzliches Verbot der CO₂-Betäubung wäre ein konsequenter Schritt hin zu mehr Tierwohl und ein klares Signal für die Einhaltung ethischer Standards in der Lebensmittelproduktion. Der Gesetzgeber ist gefordert, dem verfassungsrechtlich verankerten Staatsziel Tierschutz (Art. 20a GG) gerecht zu werden.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben