Text der Petition
Mit der Petition wird eine Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes mit zeitgemäßer Definition, Übergangsregelung und Rechtssicherheit für digitale Bildungsformate gefordert.
Begründung
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ist veraltet und gefährdet durch ein BGH-Urteil die Existenz tausender Coaches und Bildungsanbieter. Digitale Programme werden ohne klare Abgrenzung als zulassungspflichtig eingestuft. Wir fordern eine Modernisierung des Gesetzes mit zeitgemäßer Definition, Übergangsregelung und Rechtssicherheit für digitale Bildungsformate.
Das FernUSG stammt aus dem Jahr 1977 und ist auf klassische Fernlehrgänge zugeschnitten. Es berücksichtigt nicht die heutige Realität digitaler Bildungsangebote, insbesondere im Coaching- und Mentoringbereich.
Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. III ZR 38/22) werden moderne Coaching-Programme pauschal dem FernUSG unterstellt – auch dann, wenn sie keine schulische Wissensvermittlung, sondern individuelle Betreuung, Gruppen-Calls, Videoinhalte und Persönlichkeitsentwicklung kombinieren.
Diese neue Rechtsprechung führt dazu, dass Verträge rückwirkend als nichtig gelten, Rückforderungen drohen und tausende Coaches – darunter viele Kleinunternehmer:innen – mit wirtschaftlicher Existenzvernichtung konfrontiert sind.
Die aktuelle Rechtslage erzeugt massive Unsicherheit, hemmt Innovation und überfordert die Justiz. Gleichzeitig fehlt es an klaren Kriterien, was als Fernunterricht einzustufen ist und was nicht.
Wir fordern daher:
• Eine klare, praxisnahe Abgrenzung zwischen Coaching und klassischem Fernunterricht
• Eine moderne Definition, die hybride, digitale und interaktive Formate berücksichtigt
• Eine Übergangsregelung für Anbieter, die bislang in rechtlicher Grauzone operierten
• Eine rechtsverbindliche Orientierungshilfe oder Anzeigeverfahren statt Zwangszulassung
Digitale Bildung ist kein Risiko, sondern eine Chance. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln, bevor irreparabler Schaden entsteht.