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Petition 184214

Umgangs- und Sorgerecht der Eltern

Übernahme der Unterhaltskosten durch den Staat bei einem gerichtlichen Entzug des Sorgerechts vom 21.07.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) dahingehend zu ändern, dass bei einem gerichtlichen Entzug des Sorgerechts eines Elternteils der Staat verpflichtet wird, die Unterhaltskosten für das betroffene Kind zu übernehmen, solange der Elternteil aufgrund des Entzugs nicht in der Lage ist, seine elterlichen Rechte und Pflichten zu übernehmen.

Begründung

Die elterliche Unterhaltspflicht ist untrennbar mit dem Recht und der tatsächlichen Möglichkeit zur
Ausübung des Sorgerechts verbunden. Wird einem Elternteil durch gerichtlichen Beschluss das
Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen, ist damit häufig auch die Möglichkeit eingeschränkt oder
ausgeschlossen, aktiv am Leben und an der Entwicklung des eigenen Kindes teilzuhaben.
Trotz dieser staatlichen Einschränkung bleibt die Pflicht zur Unterhaltszahlung in vollem Umfang
bestehen. Dies führt zu einer erheblichen Ungleichbehandlung: Ein Elternteil wird zur finanziellen
Leistung verpflichtet, ohne gleichzeitig die Möglichkeit zu haben, das Kind zu erziehen oder auch nur
regelmäßig zu sehen. Dadurch entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen staatlichem Eingriff und
individueller Verantwortung, das weder familienrechtlich noch verfassungsrechtlich gerechtfertigt
ist.
Insbesondere in Verfahren, in denen das Sorgerecht vorsorglich oder aufgrund unklarer Sachverhalte
entzogen wird, besteht die Gefahr, dass finanzielle Belastungen als Druckmittel eingesetzt werden, um gerichtliche Entscheidungen in familiären Konflikten zu verfestigen oder hinauszuzögern. Das
widerspricht dem Kindeswohl ebenso wie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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