Text der Petition
Mit der Petition wird eine gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren (z.B. Ombudsstelle, Schiedsverfahren) gefordert, dass Eingaben an die Verfahrensstelle nur berücksichtigt werden, wenn sie der Gegenseite offengelegt werden - und dass es keine vertraulichen Eingaben gibt. Diese Praxis benachteiligt strukturell Verbraucher:innen und muss gesetzlich geregelt werden.
Begründung
In Deutschland und der EU sind außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren (z. B. über Ombudsstellen, Schlichtungen, Schiedsverfahren) weit verbreitet. Sie werden oft als „neutral“, „verbraucherfreundlich“ oder „einvernehmlich“ bezeichnet. In der Praxis fehlt diesen Verfahren jedoch ein zentrales Element echter Fairness: der geschützte Raum für vertrauliche Eingaben.
Viele Betroffene gehen davon aus, dass sie der Ombudsstelle oder Schiedsperson ihre Sicht der Dinge schildern können, ohne dass dies automatisch der Gegenseite übermittelt wird. Doch tatsächlich gilt in vielen dieser Verfahren: Was nicht auch der Gegenseite zur Verfügung gestellt wird, darf nicht berücksichtigt werden.
Das bedeutet: Entweder man verzichtet auf vertrauliche Eingaben – oder man gibt sie der Gegenseite preis. Die vermeintliche „Neutralität“ ist damit nur ein Anschein. Es gibt keinen sicheren Kanal für Einigungsabsichten, sensible Einschätzungen oder persönliche Einschübe, wie man es etwa aus der Mediation kennt.
Diese Struktur schafft einen systemischen Vorteil für professionelle oder institutionelle Gegner, z. B. Versicherungen, die diese Verfahren regelmäßig durchlaufen. Sie erhalten frühzeitig Einblicke in Strategie, Schwächen oder Verhandlungsverhalten der gegenüberstehenden Partei – ohne dass diese sich der Tragweite bewusst ist. Oft handelt es sich um Laien ohne juristische Beratung.
Die Folge:
Was als außergerichtliche Einigung angedacht war, wird faktisch zur kostenfreien Vorverhandlung für die institutionelle Seite, die daraus taktische Vorteile für spätere Klageverfahren zieht.
Besonders problematisch ist, dass dies nirgendwo vorab klar kommuniziert wird. Weder die Verfahrensregeln noch die Einladungen zu solchen Verfahren enthalten in der Regel Hinweise darauf, dass keine vertraulichen Eingaben zulässig sind, und dass die Gegenseite alle Kommunikation einsehen wird.
Ich fordere daher:
1. Eine gesetzlich verpflichtende, frühzeitige Aufklärung über die Offenlegungspflicht von Eingaben;
2. Die Möglichkeit geschützter vertraulicher Eingaben an die Verfahrensleitung, etwa zur Einschätzung von Vergleichsbereitschaft, ohne dass diese automatisch ausgeschlossen werden;
3. Eine verbindliche Verfahrensregelung für außergerichtliche Streitlösungsstellen, die sich an den Grundsätzen des fairen Verfahrens orientiert (z. B. Wahrung berechtigter Vertraulichkeit, Schutz asymmetrischer Parteienkonstellationen, Aufklärungspflicht).
Nur so kann ein faires, glaubwürdiges und gleichberechtigtes außergerichtliches Verfahren gewährleistet werden. Der Staat darf sich nicht auf formale Neutralität verlassen, wenn sie strukturell einseitige Vorteile erzeugt.