Text der Petition
Mit der Petition wird die Anpassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zur Legalisierung der Aufbereitung von Scheinwerfern am Kraftfahrzeug gefordert.
Begründung
Aktuell ist die Aufbereitung von Scheinwerfern verboten, da sie eine Veränderung der Bauart darstellt. Daher bleibt Haltern von KFZ' mit trüben Scheinwerfern nur der Austausch dieser. Tests zeigen aber, dass eine Aufbereitung der Scheinwerfer (Schleifen, Polieren, Versiegeln) eine Verbesserung des Lichtbilds und der Genauigkeit erzielen kann, wodurch die Scheinwerfer wieder straßenverkehrstauglich werden können und ein vollständiger Austausch vermieden werden könnte. Daher wäre es sinnvoll eine solche Aufbereitung mit anschließender Abnahme vom TÜV/KÜS/DEKRA/GTÜ zuzulassen.